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Betriebliches Eingliederungsmanagement: Wie Mitarbeiter von HIT profitieren

Wenn Mitarbeiter längere Zeit krankheitsbedingt ausfallen, ist es Zeit für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Dabei suchen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und unter Umständen weitere Beteiligte wie der Betriebsarzt oder Schwerbehindertenvertreter nach Möglichkeiten, dem Beschäftigten die Rückkehr in den Betrieb zu erleichtern. Wie das konkret aussehen kann, lesen Sie hier…

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Was versteht man darunter?

 

Im Neuen Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Paragraf § 167 Abs. 2 Satz 1 ist geregelt, dass ein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen für seine Beschäftigten ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten muss. Nämlich dann, wenn

 

  • der Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig ist.
  • der Beschäftigte innerhalb eines Jahres immer wieder arbeitsunfähig ist und sich die Fehlzeiten auf über sechs Wochen summieren. 

 

Trifft das auf den Mitarbeiter zu, muss der Arbeitgeber klären, wie der Beschäftigte wieder in den Betrieb integriert werden kann. Das macht er in der Regel gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitnehmer selbst. Bei Personen mit einer Schwerbehinderung ist außerdem die Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen. 

 

Ziel des BEM

 

Ziel des Eingliederungsmanagements: Der Arbeitnehmer soll langsam und Schritt für Schritt wieder an die Belastungen der täglichen Arbeit gewöhnt werden. So soll es ihm ermöglicht werden, wieder an seinen vorherigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Dazu suchen alle Beteiligen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach den Ursachen der Arbeitsunfähigkeit und versuchen neue Möglichkeiten für den Arbeitnehmer zu finden.

 

Dabei gibt es hauptsächlich drei Leistungen:

 

  1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  3. Begleitende Hilfen im Arbeitsleben 

 

Übrigens: Um für das BEM in Frage zu kommen, müssen Sie als Arbeitnehmer nicht jedes Mal wegen der gleichen Ursache arbeitsunfähig sein. Sofern Sie übers Jahr gesehen länger als sechs Wochen krank sind, erfüllen Sie die Voraussetzungen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement.

 

Dann muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten

 

In erster Linie hängt das BEM davon ab, wie lange der Arbeitnehmer krank ist. Wer also länger als 42 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten krankheitsbedingt fehlt, der wird vermutlich ein Einladungsschreiben seines Arbeitgebers zum BEM erhalten. 

 

Übrigens hängt die Art des Beschäftigungsverhältnisses dabei nicht davon ab, wer einen Anspruch auf das BEM an. Arbeitgeber müssen ausnahmslos alle Mitarbeiter des Unternehmens das Betriebliche Eingliederungsmanagement anbieten. Und damit auch für:

 

  • Azubis
  • Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Minijobber 
  • Praktikanten
  • Werkstudenten 

 

Sofern die Person schon länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist.

 

Der Ablauf: So wird das BEM durchgeführt

 

Wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement generell durchzuführen ist, ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Für beide Seiten sind das gute Nachrichten, denn so können Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Modus finden, mit dem sie beide am besten zurecht kommen. 

 

Darüber hinaus gibt einige Dinge, an die sich der Arbeitgeber vorab halten muss:

 

  1. Vor dem Beginn des Betrieblichen Eingliederungsmanagements muss er dem betreffenden Mitarbeiter ein sogenanntes BEM-Einladungsschreiben schicken.
  2. Darin beschreibt er die Ziele des BEM und nennt die an dem Prozess beteiligten Gremien und Personen.
  3. und klärt seinen Beschäftigten über die zu diesem Zweck erhobenen Daten auf.

 

Danach muss der Arbeitgeber darauf warten, ob der Arbeitnehmer dem BEM zustimmt. Denn tatsächlich ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement eine freiwillige Angelegenheit für den Arbeitnehmer. 

 

Der Beschäftigte hat außerdem die Wahl, welche Personen und Gremien überhaupt an dem Prozess beteiligt werden. Abgesehen von seinem Arbeitgeber, kann er alle anderen Beteiligten ablehnen. 

 

Stimmt der Beschäftigte dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu, wird ein Termin vereinbart, an dem sich alle Beteiligten treffen. Bei diesem Termin bespricht man die Schritte, die voraussichtlich nötig sind, um dem Mitarbeiter weiterhin im Unternehmen zu beschäftigen. 

 

In weiteren Gesprächen werden die möglichen Maßnahmen konkretisiert. Sowohl der Arbeitnehmer, als auch die übrigen Personen können zu diesem Zweck verschiedene Vorschläge machen. Unter Umständen helfen auch schon kleine Änderungen in den täglichen Abläufen weiter. 

 

Beispiele für mögliche Änderungen

 

Tatsächlich kommt es gar nicht so selten vor, dass Mitarbeiter unter ähnlichen Problemen leiden und daher über kurz oder lang arbeitsunfähig werden. Es bietet sich daher an, bei den häufigsten Problemen zu starten. Diese Aufzählung kann auf  für Arbeitnehmer nützlich sein, wenn sie nicht konkret wissen, welche Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit in Frage kommen:

 

  • Großer Zeitdruck und Stress am Arbeitsplatz.
  • Überanstrengung und Überlastung durch viele Überstunden.
  • Permanente einseitige Belastung bei Arbeitsabläufen.
  • Kaum Rücksicht auf ergonomische 
  • Arbeitszeiten sind zu unflexibel und lassen zu wenig Spielraum für wichtige private Termin. Das wiederum kann den Stress fördern. 
  • Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten.

 

Die Beteiligten am BEM-Gespräch

 

Wie schon angesprochen, können an dem BEM-Gespräch verschiedene Personen teilnehmen. Denn in erster Linie darf der betroffene Mitarbeiter darüber entscheiden, wer sich zu dem Sachverhalt äußern darf – mit Ausnahme des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber oder sein Vertreter nimmt auf jeden Fall an dem BEM-Gespräch teil. 

 

Sollte es einen Betriebsrat im Unternehmen geben oder der Mitarbeiter eine Schwerbehinderung haben, müssen Vertreter dieser Gremien ebenfalls an der Beratung beteiligt werden. 

 

Auch der behandelnde Arzt des Mitarbeiters oder der Betriebsarzt – auf Wunsch auch beide – können ebenfalls bei dem Gespräch dabei sein. Das hat den großen Vorteil, dass medizinisches Fachpersonal gut einschätzen kann, wie die Probleme am besten behoben werden können. 

 

Übrigens: Auch wir von HIT Personal geben unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, einen von HIT bestellten Betriebsarzt an dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu beteiligen. Auf diese Weise haben sie einen Fachmann an der Hand, der sie bei individuellen Fragen und Problemen beraten kann. 

 

Neben Ärzten können auch Rehabilitationsträger, wie zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung, an der Beratung teilnehmen.

 

Während des Gesprächs werden unterschiedliche Fragen angesprochen. Mitarbeiter sollten sich unter anderem auf Folgende einstellen:

 

  • Wie ist der aktuelle Gesundheitszustand zu beurteilen?
  • In welchem Umfang kann der Beschäftigte an seinen Arbeitsplatz zurückkehren?
  • Wie sind die Aussichten, dass der Mitarbeiter in Zukunft überhaupt wieder in gewohntem Umfang seiner Tätigkeit nachgeht?
  • Gibt es Gründe am Arbeitsplatz, die der Auslöser dafür sind, dass der Mitarbeiter arbeitsunfähig wird. 

 

Die Maßnahmen des BEM

 

Die Maßnahmen, die während des Betrieblichen Eingliederungsmanagements getroffen werden, hängen von den individuellen Voraussetzungen des Mitarbeiters ab. Pauschal lässt sich damit nicht sagen, welche Maßnahmen sich eigenen und welche nicht – sie richten sich eben nach den persönlichen Problemen des Mitarbeiters.

 

Unter Umständen zeigt sich während des Gesprächs, dass schon kleinere Maßnahmen zu einer echten Verbesserung des Arbeitsalltags führen können. Fällt der Mitarbeiter immer wieder oder längere Zeit krankheitsbedingt wegen Rückenproblemen aus, kann unter Umständen schon die Umgestaltung des Arbeitsplatzes ausreichen. Ein ergonomischer Schreibtisch und Stuhl in Verbindung mit gezielten Maßnahmen zur Rückenstärkung kann schnell Abhilfe bringen. 

 

Sollte das nicht ausreichen, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch andere Möglichkeiten ins Auge fassen. Unter Umständen bietet sich die Versetzung auf einen anderen internen Arbeitsplatz – mit oder ohne Umschulung und Weiterbildung – an.

 

Wichtig ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins Gespräch kommen und gemeinsam die verschiedenen Optionen ausloten – und genau dazu ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement da. 

Bildnachweis: Romariolen by shutterstock

 

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