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Bewerbungskosten: Bekomme ich Geld zurück?

Friseurbesuch, neuer Anzug und teure Bewerbungsfotos – die Suche nach einem neuen Job kann ganz schön ins Geld gehen. Was also tun, wenn man als Bewerber eine Erstattung seiner Bewerbungskosten möchte? Wir haben die Antworten.

Eine Bewerbung kann nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld kosten. Gerade für diejenigen Bewerber, die sich nicht aus einer ungekündigten Position heraus bewerben, kann das zu einem Problem werden. Denn schnell sind mehrere hundert Euro zusammen gekommen. Was Sie tun können, um eine Erstattung Ihrer Bewerbungskosten zu bekommen, erfahren Sie hier.

Bewerbungskosten: Was kommt eigentlich auf mich zu?

Viele Bewerber denken zu Beginn der Bewerbungsphase, dass ein paar Bewerbungen nicht so teuer sein können. Das stimmt leider nur teilweise, denn bei dem Bewerbungsschreiben an sich hört es ja auch nicht auf.

Eine vollständige Bewerbung braucht auch heute noch ein professionelles Profilbild. Und damit das Profilbild auch ansprechend aussieht und Sie im besten Licht zeigt, sollten Sie zu einem professionellen Fotografen gehen. Damit hätten wir schon den ersten Posten, der schnell 100 Euro und mehr kosten kann.

Und das ist noch nicht alles. Nehmen wir an, Sie können mit Ihren Unterlagen überzeugen und werden zu einem Gespräch eingeladen. Dann brauchen Sie angemessene Kleidung, die natürlich von der Branche abhängt, für die Sie sich bewerben und außerdem eine gut sitzende Frisur. Ein Besuch beim Friseur kann vorher also auch angebracht sein – und schon sind weitere Euro fällig.

Dann kommt er endlich, der große Tag des Vorstellungsgesprächs. Sie dürfen also zu Ihren (vielleicht bald) neuen Arbeitgeber fahren und sich vorstellen auch das kostet Geld. Wenn Sie sogar übernachten müssen, weil Sie eine lange Anreise haben, kommen auch noch Hotelkosten und natürlich die Kosten für Verpflegung hinzu, denn hungrig und durstig sollten Sie nicht zu dem Gespräch gehen.

Alles in allem können schnell mehrere Hundert Euro ansammeln. Stellt sich die Frage, wie Bewerber sich diese Kosten erstatten lassen können.

 

Bewerbungskosten: Die aktuelle Rechtslage

Grundsätzlich sind Unternehmen dazu verpflichtet, Bewerbern die Kosten für das Bewerbungsgespräch zu ersetzen. Allerdings nur für das Bewerbungsgespräch und die Fahrt dorthin. Bei der Anreise im Auto sind das 30 Cent pro gefahrenen Kilometer, oder eine Bahnfahrt in der 2. Klasse. Die übrigen finanziellen Belastungen wie Kosten für Porto, neue Kleidung oder gar den Friseur, werden Unternehmen natürlich nicht übernehmen.

Es kann sogar vorkommen, dass Sie sich bei einem Unternehmen bewerben, in dem täglich mehrere Vorstellungsgespräche geführt werden. Möglich, dass in diesem Fall die Kosten für Ihr Interview nicht erstattet werden können.

Unser Tipp: Fragen Sie vorab nach, ob die Chance auf Erstattung der Bewerbungskosten besteht. Wenn der Arbeitnehmer die Kosten nicht übernehmen kann, gibt es unter Umständen eine andere Möglichkeit.

 

Erstattung der Bewerbungskosten durch die Arbeitsagentur

Bewerber, die zur Zeit der Jobsuche arbeitssuchend sind, können mit etwas Glück auf die Arbeitsagentur hoffen. Und tatsächlich brauchen sie dazu Glück, oder einen sehr wohlwollenden Mitarbeiter der Arbeitsagentur, denn die Kostenübernahme für Bewerbungskosten gehört zu den sogenannten „Kann-Leistungen“. Konkret bedeutet das, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht. Geregelt ist das Ganze im dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III) in dem Paragraphen §45. Zunächst wird dazu geprüft, ob der arbeitslose Bewerber die Kosten für das Bewerbungsgespräch selbst tragen kann. Wenn das nicht so ist, kann die Arbeitsagentur die finanziellen Belastungen abfangen. Schließlich hat niemand ein Interesse daran, dass Arbeitssuchende sich aus Angst vor hohen Bewerbungskosten nicht bewerben.

Pro Bewerbung kann die Arbeitsagentur eine Pauschale von 5 Euro zahlen. Das deckt in der Regel die finanziellen Aufwendungen für Papier, die Bewerbungsmappe und das Porto. Allerdings ist die Pauschale nach oben gedeckelt: Bei 260 Euro pro Jahr oder 52 Bewerbungen ist Schluss. Das ist aber schon eine ganze Menge. Immerhin können Bewerber damit eine Bewerbung pro Woche abschicken.

 

Erstattung der Bewerbungskosten: Geht auch über das Finanzamt

Bewerber, die aktuell nicht arbeitssuchend sind, können sich über das Finanzamt ihre Bewerbungskosten erstatten lassen. In der Steuererklärung lautet das richtige Stichwort „Werbungskosten“. Dazu sollten Jobsuchende alle Belege aufbewahren, die mit der Bewerbung in einem Zusammenhang stehen. Am Ende des Steuerjahres können diese Ausgaben von der Steuer abgezogen werden – so können Sie indirekt eine Erstattung Ihrer Bewerbungskosten bekommen.

Zu den Werbungskosten, für die Sie Belege aufbewahren sollten, gehören:

• Kosten für Druckerpatronen

• Kopierpapier oder Kosten für Copyshop

• Bewerbungsmappen

• Briefumschläge und Briefmarken

• sogar der Klebestift für das Bewerbungsfoto kann steuerlich geltend gemacht werden.

Auch Dienstleistungen können unter Werbungskosten fallen, wenn sie in einem Zusammenhang mit der Bewerbung stehen. Dazu zählen:

• Kosten für Bewerbungsfotos

• Karriere- und Bewerbungstrainings

• Mitgliedschaften bei Plattformen wie Xing und LinkedIn

Und natürlich gehören auch Reisekosten mit dazu – aber nur für den Fall, dass sie Ihr zukünftiger Arbeitgeber nicht übernommen hat. Das sind:

• Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch

• Kosten für Hotel oder andere Übernachtungsmöglichkeiten

• Parkgebühren und/oder Taxikosten

• Kosten für die eigene Verpflegung

 

Erstattung der Bewerbungskosten und die Belege

Gerade wenn Sie Ihre Bewerbungskosten beim Finanzamt geltend machen wollen, sollten Sie sorgfältig auf Ihre Belege achten. Das ist natürlich an einem so aufregenderen Tag wie dem eines Vorstellungsgesprächs nicht immer ganz so einfach. In der Eile kann man so schon einmal den ein oder anderen Beleg vergessen. Die gute Nachricht: Finanzbeamte können auch eine Pauschale für diese Art von Kosten ansetzen. Die Höhe der Bewerbungskostenpauschale schwankt aber von Finanzamt zu Finanzamt und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter. Einige Finanzämter setzen für eine schriftliche Bewerbung eine Pauschale zwischen zehn und 15 Euro an, das ist aber nicht die Regel.

Bewerber können sich an einem Urteil des Finanzgerichts Köln (FG Köln vom 7.7.2004, 7 K 932/03) orientieren. Danach werden Bewerbungen, die per Post verschickt werden und in einer Bewerbungsmappe eingereicht werden, mit 8,50 Euro abgerechnet, ohne Mappe immerhin noch mit 2,50 Euro – dazu zählen dann übriges auch Bewerbungen per Mail.

Damit Bewerber nun nicht wahllos eine Erstattung ihrer Bewerbungskosten beim Finanzamt beantragen, haben die Verantwortlichen vorgesorgt: Jobsuchende müssen ihre Bewerbung nachweisen. Das geht gleich auf mehrere Weise: Anhand der gesendeten Email, Eingangsbestätigung des Unternehmens, durch die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch oder die Absage auf die Bewerbung.

Grundsätzlich sind Bewerber, die eine Erstattung ihrer Bewerbungskosten haben möchten also gut beraten, alle Nachweise zu archivieren, die sie bekommen können. Glücklicherweise ist das in unserem digitalen Zeitalter gar nicht so schwer.

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