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Blaumann und Arbeitskleidung: Was gibt es zu beachten?

In vielen Berufen ist ein Blaumann oder eine andere Art der Arbeitskleidung Pflicht. Andere Arbeitnehmer können dagegen tragen, was sie möchten. Das hängt unter anderen davon ab, wo sie arbeiten und vor allem, was sie dabei tun. Im Homeoffice können Mitarbeiter meist anziehen, wonach Ihnen der Sinn steht. Bei gefährlichen Arbeiten dagegen ist bestimmte Arbeitsschutzkleidung Pflicht. Aber was ist mit Dienst- oder Berufskleidung? Die Antworten lesen Sie hier…

Was zählt als Arbeitskleidung?

Mit Arbeitskleidung bezeichnet man ganz einfach diejenigen Kleidungsstücke, die Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit tragen. Das kann daher sogar die gleiche Kleidung sein, die sie auch in Ihrer Freizeit anziehen würden.

Wenn Sie aber in einer Branche mit bestimmten Vorschriften oder einem Dresscode arbeiten, müssen Sie die vorgeschriebene Dienstkleidung oder Berufskleidung tragen. Arbeitnehmer, die sich am Arbeitsplatz vor Gefahren schützen müssen, tragen in aller Regel Arbeitsschutzkleidung. Wie sich diese Arten der Arbeitskleidung voneinander unterscheiden, erläutern wir Ihnen:

 

Dienstkleidung, Berufskleidung, Arbeitsschutzkleidung: Unterschiedliche Arten der Arbeitskleidung

Berufskleidung und Dienstkleidung bezeichnen in aller Regel die gleiche Sache – und zwar Kleidung, die Arbeitnehmer tragen, um sich als Mitarbeiter des Unternehmens oder auch einer bestimmten Branche erkennen zu geben. Ganz klassisch sind das Uniformen für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise die des Piloten oder Polizisten. Daneben zählt auch ein ganz bestimmter Dresscode, wie beispielsweise Anzug plus weißes Hemd für Herren und ein Kostüm in einer gedeckten Farbe für Frauen zur Dienstkleidung mit dazu. Auch der typische Blaumann für Handwerker gehört in diesem Sinn zur Dienst- oder Berufskleidung.

Arbeitsschutzkleidung erfüllt dagegen einen anderen Zweck. Hier geht es nicht nur darum, den Arbeitnehmer als Mitarbeiter des Unternehmens oder einer bestimmten Berufsgruppe sofort identifizieren zu können. Bei der Arbeitsschutzkleidung steht – der Name deutet es bereits an – der Schutz des Arbeitnehmers vor Gefahren am Arbeitsplatz im Mittelpunkt. Zur Arbeitsschutzkleidung zählen beispielsweise:

• Sicherheitsschuhe
• Schutzbrillen
• Schutzhelm
• feuerfeste Kleidung
• Handschuhe
• Atemschutz
• Gummistiefel
• …

Auch der Blaumann kann unter bestimmten Umständen als Arbeitsschutzkleidung zählen. Dann nämlich, wenn er schwer entflammbar ist und damit den Mitarbeiter vor Gefahren schützt.

Die Vorschriften zur Arbeitsschutzkleidung sind im Arbeitsschutzgesetz und in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit (kurz PSA-Verordnung) geregelt. Arbeitnehmer sind unbedingt dazu angehalten, die jeweiligen Vorschriften zu befolgen. Das nicht nur aus Gründen des Selbstschutzes, sondern auch, weil ihnen bei Zuwiderhandlung ernsthafte Konsequenzen drohen können.

Weigern sich Arbeitnehmer am Arbeitsplatz die vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen, ist das ein Grund für eine Abmahnung. Bei wiederholten Verstößen gegen die Vorschriften kann das sogar zu einer Kündigung führen.

 

Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer die passende Schutzkleidung trägt. Tut er das nicht, drohen im Bußgelder oder anderen Strafen. So kann sich der Arbeitgeber auch schadenersatzpflichtig machen, wenn er keine oder nicht die richtige Arbeitsschutzkleidung zur Verfügung stellt. Zum Beispiel nur einen Blaumann, wenn der Arbeitnehmer aber zusätzlich auch Sicherheitsschuhe für seine Arbeit benötigt.

Daher ist es in seinem Interesse, darauf zu achten, dass die Arbeitskleidung am Arbeitsplatz nicht abgelegt wird. Um seinen Mitarbeiter dazu zu bringen, kann er notfalls mit einem Bußgeld, Abmahnung oder gar Kündigung drohen. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass der Arbeitgeber die richtige Schutzkleidung für die jeweiligen Gefahren am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen muss.

Die Beschaffung und auch die Überprüfung der Arbeitsschutzkleidung fällt daher in den Aufgabenbereich des Arbeitgebers. Übrigens ist er auch dafür verantwortlich, diese zu reinigen.

 

Wann müssen Arbeitnehmer Arbeitskleidung tragen?

Arbeitnehmer, die sich fragen, ob sie vielleicht einen Anspruch darauf haben, dass die Kleidung, die sie am Arbeitsplatz tragen, von ihrem Arbeitgeber getragen wird, müssen zunächst unterscheiden, um welche Art der Arbeitskleidung es sich handelt.

Für Arbeitsschutzkleidung, also spezielle Ausrüstung, die dafür angeschafft wird, den Mitarbeiter vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. In diesem Fall bleibt die Arbeitskleidung im Besitz des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer die Pflicht haben, sorgsam mit der Kleidung umzugehen. Sollten Sie das nicht und kann Ihnen fahrlässiges Fehlverhalten nachgewiesen werden, hat Ihr Arbeitgeber unter Umständen einen Anspruch auf Schadenersatz. Übrigens betrifft die Eigentumsfrage auch das Ende des Arbeitsverhältnisses: Arbeitnehmer müssen die Arbeitskleidung nämlich zurückgeben, wenn sie nicht mehr für den Arbeitgeber tätig sind.

Ein klein wenig anders ist der Fall bei Berufs- oder Dienstkleidung gelagert. Denn hier kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder gar im Tarifvertrag geregelt ist. Unter Umständen kann hier festgehalten sein, dass sich der Arbeitnehmer an den Kosten für die Arbeitskleidung beteiligen muss. Sie als Arbeitnehmer also einen Teil des „Blaumanns“ selbst zahlen müssen. Ganz häufig wird dazu bereits im Arbeitsvertrag eine Pauschale für den Eigenanteil des Arbeitnehmers bei der Arbeitskleidung festgelegt. Allerdings haben sie dann auch das Recht, die Kleidung in ihrer Freizeit zu tragen und sie auch dann zu behalten, wenn sie nicht mehr bei dem Arbeitgeber beschäftigt sind.

Übrigens: Aushilfen können unter Umständen von einer Ausnahme in Bezug auf diese Regelung profitieren. Wenn ihr monatliches Nettogehalt unter der Pfändungsgrenze liegt, müssen sie sich nicht an den Kosten beteiligen. Das gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes geregelt ist.

 

Kann ich die Kosten für die Arbeitskleidung von der Steuer absetzen?

Die Frage nach der steuerlichen Erstattung der Arbeitskleidung ist etwas knifflig. Im Prinzip können Arbeitnehmer die Kosten von der Steuer absetzen – allerdings nur dann, wenn sie die Kleidung wirklich nur beruflich tragen. Wie beispielsweise eine Richterrobe, die (aller Wahrscheinlichkeit nach) nicht in der Freizeit getragen wird. Als Werbungskosten können sie diese mit einem entsprechenden Nachweis von der Steuer absetzen.

Arbeitnehmer, die diese Art von Berufskleidung tragen, können zusätzlich dazu übrigens auch die Kosten für die Reinigung in der Steuererklärung angeben. Ob das Finanzamt diese allerdings anerkennt, kommt auf den Einzelfall an. Eine Rechtsvorschrift dazu existiert nämlich nicht.

Bei anderen Kleidungsstücken, die zwar als Berufsbekleidung gelten, aber zumindest theoretisch privat getragen werden könnten, sieht es ein wenig anders aus. Vor einiger Zeit wollte ein Busfahrer, der während seiner beruflichen Tätigkeit weiße Hemden mit einem Logo des Unternehmens tragen musste, diese Kleidung von der Steuer absetzen. Die Argumentation: In seiner Freizeit würde er die Hemden nicht tragen, eben deshalb, weil auf ihnen ein Logo des Arbeitgebers aufgestickt ist.

Das lässt das Finanzamt in aller Regel aber nicht durchgehen. Denn theoretisch könnte der Arbeitnehmer die Hemden tragen, da sie alltagstauglich sind (so wird das vom Finanzamt bezeichnet). Ein Logo oder auch eine bestimmte Farbkombination, die eindeutig auf den Arbeitgeber verweist, ändern daran nichts.

Wo wir gerade bei dem Thema Steuern sind: Wenn Ihnen ihr Arbeitgeber Arbeitskleidung kostenfrei zur Verfügung stellt, zählt diese nicht als geldwerter Vorteil. Das ist gut für Sie. Denn anders als beispielsweise ein Firmenauto, das Sie auch privat nutzen können, müssen Sie vom Chef bezahlte Arbeitskleidung nicht versteuern.

(Um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, verwenden wir im Text nur die männliche Form. Die Ausführungen und Angaben sind aber nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern beziehen sich auf alle Geschlechter)

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