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Coronavirus: Die wichtigsten Antworten für Arbeitnehmer

Das Coronavirus hat Deutschland erreicht. Seit einigen Tagen steigen die Zahlen der bestätigten Infektionen mit dem neuartigen Erreger. Die Bundesregierung und die Bundesländer greifen teilweise zu drastischen Maßnahmen, um eine schnelle Verbreitung des Erregers zu verhindern. Schulschließungen in ganz Deutschland ist eine derartige Maßnahme, die viele Arbeitnehmer vor Probleme stellt. Da bleiben viele Fragen offen. Die wichtigsten haben wir im folgenden Artikel gesammelt – inklusive einer Antwort.

Darf ich zuhause bleiben, wenn mein Kind nicht in die Schule kann?

Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: 15.3.2020) haben alle Bundesländer Schulschließungen verordnet. Einige schulpflichtige Kinder werden dabei komplett von ihrer Schulpflicht befreit, während für andere die Schulpflicht weiter gilt – diese jedoch zuhause ausgeübt werden muss.

Für berufstätige Eltern ist das eine große Herausforderung. Denn hinzu kommt, dass die Kinder nicht zu den Großeltern in Betreuung gegeben werden sollen. Da gerade für ältere Personen zu dem besonders gefährdeten Kreis gehören.

Was also tun? In den meisten Bundesländer gelten für Personen, die einen sogenannten systemrelevanten Beruf ausüben, besondere Hilfen. Zu diesen Personen gehören:

• Ärzte
• Pfleger
• Krankenschwestern
• Polizisten
• Busfahrer
• …

Also all jene Personen, die dazu beitragen, dass das öffentliche Leben in Deutschland aufrecht erhalten wird.

Alle anderen Arbeitnehmer sollten zunächst das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen. In der aktuellen Situation verstehen auch die meisten Arbeitgeber, dass vielen Mitarbeitern die Hände gebunden sind und zeigen sich flexibel.

Unter Umständen gibt es die Möglichkeit, Überstunden abzubauen oder kurzfristig Urlaub einzureichen. Für Arbeitnehmer besteht aber kein Recht darauf, wegen fehlender Kinderbetreuung, Urlaub zu erhalten. Denn sowohl betriebliche Belange, als auch die Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer können dem entgegen stehen.

Haben Mitarbeiter alle Möglichkeiten geprüft, aber keine Betreuung für ihre/e Kind/er gefunden, können sie in aller Regel unbezahlten Urlaub beantragen. Auch das dürfen sie aber nicht eigenmächtig entscheiden, sondern müssen das immer mit dem Arbeitgeber abstimmen.

 

Mein Kind ist krank – was nun?

Die Betreuungssituation kann sich noch dadurch verschärfen, dass das Kind nicht nur nicht in Schule oder Kita kann, sondern zusätzlich noch krank wird.

Sollte Ihr Kind krank werden, haben Arbeitnehmer auch unabhängig von einer Pandemie einen Anspruch auf sogenannte Kinderkrankentage. Das bedeutet, dass jeder verheiratete Arbeitnehmer zehn Tage bei vollem Gehalt zuhause bleiben darf, um das Kind zu betreuen. Alleinerziehende Arbeitnehmer haben sogar einen Anspruch auf 20 Tage.

 

Habe ich einen Anspruch auf Home Office?

Aktuell haben Arbeitnehmer in Deutschland leider noch keinen gesetzlichen Anspruch auf die Arbeit von zuhause. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht möglich wäre, über einen Telearbeitsplatz von zuhause zu arbeiten.

Es kommt zum einen darauf an, welchen Beruf Sie ausüben. Pfleger und Mitarbeiter in der Produktion müssen eben vor Ort sein. Zum anderen muss Ihr Arbeitgeber auch die technischen Möglichkeiten haben, Sie adäquat im Home Office zu beschäftigen. Auch in diesem Fall gilt: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, was in der aktuellen Situation machbar ist.

 

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich Urlaub in einem Risikogebiet gemacht habe?

Grundsätzlich ist es Ihnen vollkommen frei gestellt, wie Sie ihren Urlaub und Ihre sonstige Freizeit verbringen – solange Sie nicht gerade für die Konkurrenz Ihres Arbeitgebers arbeiten.

Für den Fall, dass Sie zum Beispiel Urlaub in Italien, Spanien oder einem anderen aktuellen Risikogebiet gemacht haben, besteht für Sie keine rechtliche Pflicht, Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren.

Allerdings sollten Sie aus Gründen der Fürsorgepflicht, Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben könnten. Denn er und auch Sie haben eine Fürsorgepflicht für Ihre Kollegen. Diese kann er aber nur schützen, wenn er um diese Möglichkeit weiß.

Unabhängig davon, hat Gesundheitsminister Spahn alle Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dazu aufgefordert, in Quarantäne zu gehen, um andere Menschen vor einer Ansteckung zu schützen.

Wenn Sie diesen Schritt gehen möchten, müssen Sie ohnehin Ihren Arbeitgeber informieren, da Sie zu diesem Zweck vermutlich Urlaub beantragen oder sonstige Maßnahmen vereinbaren müssen.

 

Darf mich mein Chef weiterhin auf Dienstreise schicken?

Im Allgemeinen darf der Arbeitgeber darüber bestimmen, wo seine Mitarbeiter ihre Arbeitsleitung erbringen (vgl. Home Office). Das bedeutet, dass Ihr Chef auch verlangen kann, dass Sie auf Dienstreise gehen – auch in der aktuellen Situation.

Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen: Sollte die Dienstreise an einen Ort gehen, für den von dem Auswärtigen Amt eine Reisewarnung vorliegt, müssen Arbeitnehmer die Dienstreise nicht antreten.

Die Dienstreise jedoch zu verweigern, aus Angst, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, geht meist nicht. Sollten Sie als Arbeitnehmer die Reise nicht unternehmen wollen, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. So stehen die Chancen gut, dass sich eine gute Lösung finden lässt.

 

Ich vermute, mich angesteckt zu haben. Was soll ich tun?

Wenn Sie beispielsweise aus einem Risikogebiet zurückkehren oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, könnten Sie sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt haben. Nun gilt es in erster Linie Ruhe zu bewahren. Unter keinen Umständen sollten Sie ihren Hausarzt aufsuchen. So besteht nämlich die Gefahr, dass Sie weitere Personen, die sich in der Praxis befinden, anstecken könnten.

Rufen Sie dagegen die 116 117 an und schildern Sie ihren Verdacht. Alternativ können Sie sich auch telefonisch an das örtliche Krankenhaus wenden. Auch das Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort kann Ihnen in diesem Fall weiterhelfen. Wichtig ist, dass Sie vorerst nicht das Haus verlassen (sofern Ihnen das möglich ist) und Abstand zu anderen Personen halten sollten.

 

Kann mich mein Arbeitgeber nachhause schicken, wenn ich Krankheitssymptome zeige?

Grundsätzlich gilt, dass Ihr Arbeitgeber Sie nachhause schicken darf, wenn er den Eindruck hat, dass Sie arbeitsunfähig sind. Ob Sie aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus tatsächlich arbeitsunfähig sind oder nur einen leichten Schnupfen haben, ist dabei nebensächlich.

Denn auch hier gilt die bereits angesprochene Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Er muss also dafür sorgen, dass sich Ihre Kollegen nicht infizieren, daher kann er Sie jederzeit nachhause schicken, wenn er eine Ansteckung anderer vermeiden möchte.

 

Ein Kollege hat das Coronavirus. Muss ich weiterhin zur Arbeit?

Auch wenn Ihr Kollege nachweislich mit dem neuartigen Virus infiziert ist, müssen Sie weiterhin zur Arbeit. Ein eigenmächtiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz ist auch während einer Pandemie nicht gestattet und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Wie in dem individuellen Fall vorgegangen wird, hängt vom zuständigen Gesundheitsamt ab. Jeder Corona-Fall muss dem Amt gemeldet werden, damit dessen Mitarbeiter die nötigen weiteren Schritte unternehmen können.

 

Mein Betrieb steht unter Quarantäne. Bekomme ich weiterhin Lohn und Gehalt?

Für den Fall, dass das zuständige Gesundheitsamt oder eine andere Behörde Quarantäne angeordnet hat, können Arbeitnehmer selbstverständlich nicht weiter zur Arbeit gehen. Das hat aber keinen Einfluss auf die Gehaltszahlungen. Auch während einer verordneten Quarantäne des Betriebes, erhalten die Mitarbeiter weiterhin Geld.

 

Kann mein Chef Überstunden anordnen, weil viele Kollegen krank sind?

Sollte es bei Ihrem Arbeitgeber einen Betriebsrat geben, muss dieser zunächst zustimmen, bevor Überstunden angeordnet werden können. Sollte es keinen Betriebsrat geben, muss Ihr Arbeitgeber zunächst mit Ihnen abstimmen, ob Überstunden möglich sind – sofern nichts im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Jedoch sollten Sie in der aktuellen Situation Ihrem Arbeitgeber ein klein wenig entgegen kommen. Wir sehen wirtschaftlich schwierigen Zeiten entgegen, in denen Unternehmen um Aufträge kämpfen müssen. Sollte es Ihrem Arbeitgeber noch gut gehen, ist das ein Grund zur Freude. Unterstützen Sie ihn dabei, dass es noch lange so bleibt. Schließlich sind Sie doch sicherlich auch daran interessiert, dass Ihr Arbeitsplatz so lange wie möglich erhalten bleibt. Um das zu gewährleisten, müssen wir alle aktuell zusammenstehen und notfalls unkonventionelle Wege gehen.

 

Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich einen Mundschutz (Atemschutzmaske) trage?

Grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber das Direktionsrecht. Das bedeutet, dass er Maßnahmen anordnen darf, um seine Mitarbeiter zu schützen. Denn zusätzlich zum Direktionsrecht, hat er auch eine Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten. Aktuell bedeutet das, dass er sich an die Vorgaben des Robert-Koch-Insituts (RKI) für den Pandemiefall halten sollte.

Diese Hinweise sehen vor, dass ein genereller Mundschutz für Arbeitnehmer nicht zwingend anzuraten ist. Eine Ansteckung mit dem Coronavirus scheint sich damit allein nämlich nicht verhindern zu lassen.

Sollte Ihr Arbeitgeber es jedoch für eine gute Idee halten und Sie dadurch keine Einschränkungen haben, können Sie selbstverständlich dem Wunsch nachkommen. Auch hier hilft in aller Regel ein direktes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder Ihrem Chef.

Wenn Sie partout keinen Mundschutz tragen möchten – und es die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Arbeitsplatz nicht erfordert – weisen Sie darauf hin, dass Atemmasken aktuell ohnehin knapp sind und diese daher eher für medizinisches Personal vorgehalten werden sollen. Vielleicht haben Sie mit dieser Argumentation Erfolg.

 

Was muss mein Arbeitgeber tun, um mich vor dem Coronavirus zu schützen?

Die Maßnahmen, die Ihr Arbeitgeber treffen muss, können ganz unterschiedlich sein und von Ihrem konkreten Arbeitsplatz abhängen. Wenn Sie beispielsweise einen Beruf ausüben, in dem Sie mit Kunden zu tun haben, kann für Ihren Arbeitgeber die Pflicht bestehen, Ihnen Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen, damit Sie sich regelmäßig die Hände desinfizieren können.

Aber auch bei einem Beruf im Innendienst, muss Ihr Arbeitgeber bestimmte Vorsichtsmaßnahmen einhalten. So muss er alle Mitarbeiter darauf hinweisen, welche Gefahren von dem aktuell grassierenden Virus ausgehen und entsprechende Schutzvorkehrungen beachten. Dabei kommen unterschiedliche Maßnahmen in Frage. Beispielsweise können die Arbeitsplätze räumlich voneinander getrennt werden oder aber die Zahl der Arbeitnehmer im Betrieb kann reduziert werden, um die Gefahr einer Ansteckung zu minimieren.

 

Wie kann ich mich vor dem Coronavirus schützen?

Einige generelle Maßnahmen können helfen, um die Gefahr einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus möglichst klein zu halten:

• Waschen Sie sich regelmäßig mindestens 20 Sekunden die Hände. Nutzen Sie dazu ausreichend Seife und achten Sie darauf, die Hände danach ordentlich abzutrocknen.
• Verzichten Sie auf Händeschütteln und halten Sie möglichst Abstand zu anderen Personen.
• Fassen Sie sich möglichst wenig in Gesicht und Augen. Dadurch kann eine Übertragung des Erregers verhindert werden.
• Niesen und Husten Sie in die Armbeuge. So vermeiden Sie eine Infektion durch umherfliegende Tröpfchen.
• Nutzen Sie Papiertaschentücher. Diese sind den mehrmals zu verwendenden Baumwolltaschentüchern zu bevorzugen. Entsorgen Sie de Papiertaschentücher nach einmaligem Gebrauch.
• Achten Sie auf das richtige Desinfektionsmittel. Wenn Sie Mittel zur Desinfektion der Hände nutzen sollten, achten Sie darauf, dass diese viruzid sind, nur so wirken diese auch gegen die krankmachenden Viren.

Verhalten Sie sich solidarisch – auch Ihrem Arbeitgeber gegenüber. Die aktuelle Wirtschaftslage ist für alle Unternehmen, egal welcher Größe, eine echte Herausforderung. Solange es Ihnen möglich ist, sollten Sie daher Ihren Arbeitgeber so gut wie möglich unterstützen. Schließlich hängt letzten Endes Ihr Arbeitsplatz davon ab, dass es Ihr Arbeitgeber so gut wie möglich durch diese Krise schafft.

Bleiben Sie gesund!

 

 

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