
Das darf Ihr Chef nicht
Der Chef ist der Chef, weil er das Sagen hat. Stimmt auch meistens, aber eben nicht immer. Es kann auch mal vorkommen, dass der Chef Dinge von Ihnen verlangt, die über den Inhalt des Arbeitsvertrages hinausgehen. Das darf Ihr Chef nicht, mehr dazu hier:
Auch Chef-Sein hat Grenzen
Für manche Führungskräfte mag das schwer einzusehen sein, aber auch als Vorgesetzter darf man von seinen Mitarbeitern nicht alles verlangen.
Eigentlich ist es recht einfach: Im Arbeitsvertrag ist geregelt, was der Arbeitnehmer in der jeweiligen Position machen soll. Und was dort steht ist im Prinzip auch schon alles, was Ihr Chef verlangen darf.
Im Gegenzug haben Sie als Arbeitnehmer aber auch Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben und denen Sie in jedem Fall nachkommen müssen. Dazu gehört in erster Linie, dass Sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Denn laut Vertrag werden Sie bezahlt, wenn Sie die geschuldete Leistung bringen. Also arbeiten.
Was darüber hinaus im Arbeitsvertrag vereinbart wird, müssen Sie und ihr Arbeitgeber individuell aushandeln, sofern es keinen Tarifvertrag gibt. Das BGB kennt nämlich das Prinzip der Privatautonomie. Und dieses Prinzip besagt, dass die beiden Vertragsparteien ganz selbstständig die Inhalte des Vertrages aushandeln können. Jedenfalls so lange sie nicht gegen geltendes Recht, in dem Fall also ganz besonders gegen das Arbeitsrecht, verstoßen.
Doch was bedeutet das konkret?
Darf mein Chef Überstunden anordnen?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Ihr Chef Sie darum bittet, länger bei der Arbeit zu bleiben. Vor allem dann, wenn ein wichtiges Projekt bearbeitet werden muss, oder der Kunde einen zusätzlichen Auftrag erteilt hat. Liegen also, wie in den geschilderten Fällen, dringende betriebliche Gründe vor, darf Ihr Chef Überstunden anordnen. Er muss sich aber an das Arbeitszeitgesetz halten. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer wöchentlich nicht mehr als insgesamt 60 Stunden arbeiten dürfen und außerdem bestimmte Ruhezeiten einhalten müssen. Zwischen dem Verlassen des Arbeitsplatzes und dem erneuten Arbeitsbeginn müssen laut Arbeitszeitgesetz in der Regel 11 Stunden liegen.
Diese Vorschrift kann allerdings in bestimmten Brachen durch Tarifverträge oder betriebliche Regelungen aufgeweicht werden.
Müssen Überstunden bezahlt werden?
Tatsächlich müssen vom Chef angeordnete Überstunden nicht zwingend vollständig bezahlt werden. Von Führungskräften, die ohnehin ein überdurchschnittliches Einkommen haben, wird meist stillschweigend verlangt, dass sie mehr als die wöchentlich vereinbarte Zeit im Betrieb oder Büro verbringen. Allerdings hat auch das seine Grenzen. Fallen mehr als fünf Überstunden pro Woche an, muss der Chef einen Ausgleich anbieten. Entweder Form von Freizeit oder Geld.
Natürlich sollten Sie nicht jede Minute ihrem Chef vorrechnen, eher bietet sich ein anderes Vorgehen an: Notieren Sie sich die Mehrarbeit, die Sie während eines Projektes geleistet haben und sprechen Sie nach dessen Abschluss mit Ihrem Vorgesetzten über eine Lösung. Ist das Projekt gut verlaufen, wird er vermutlich keinen Grund haben, Ihnen ihre zusätzliche Arbeit in irgendeiner Form zu entlohnen.
Darf mein Chef den Arbeitsvertrag befristen?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zu befristen. Dabei werden zwei verschiedene Arten der Befristung unterschieden: Die Befristung mit einem sachlichen Grund und die Befristung ohne einen sachlichen Grund.
Bei der Befristung mit Sachgrund handelt es sich meist um Situationen, in denen der Arbeitgeber einen vorübergehenden Mehrbedarf an Arbeitskräften decken muss. Der Klassiker dabei ist die Schwangerschafts- und Elternzeitvertretung. Denn in diesem Fall ist klar, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren wird. Eine zusätzliche Stelle kann daher nur für diesen Zeitraum nicht geschaffen werden.
Bei der Befristung ohne Sachgrund kann dann vorliegen, wenn der Mitarbeiter nur dazu eingestellt werden soll, bestimmte Hochphasen im Betrieb abzufangen. Typisch für diese Art der Befristung sind Arbeitsverträge, die für das Weihnachtsgeschäft oder auch die Spargelsaison geschlossen werden.
Aber: Länger als insgesamt zwei Jahre darf die Befristung nicht andauern und der Arbeitsvertrag maximal drei Mal verlängert werden.
Darf der Arbeitgeber die Kleidung vorschreiben?
Auch das darf er. Sicherheitskleidung wie bestimmte Sicherheits- oder ESD-Schuhe oder einen Helm ohnehin, aber auch noch weiter können die Vorschriften gehen.
Im Büro darf beispielsweise eine einheitliche Kleidung vorgeschrieben werden. Das geht in einigen Fällen sogar dahin, dass der Arbeitgeber über die Farbe des BHs entscheiden kann. Laut eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln (Aktenzeichen 3 TaBV 15/10) ist das zulässig, damit ein bunter BH sich nicht unter dem Shirt oder der weißen Bluse abzeichnet.
Darf der Vorgesetzte verlangen, dass ich für ihn lüge?
Klares Nein. Das darf weder ein Vorgesetzter, noch der eigentliche Arbeitgeber fordern. Dabei ist es auch vollkommen unerheblich, ob Sie einem Kunden eine Unwahrheit erzählen sollen, oder einem Kollegen. Ihr Chef hat kein Recht, etwas in der Art von Ihnen zu verlangen.
Muss ich private Dinge berichten?
Bier ist Bier und Schnaps ist Schnaps – dieses Sprichwort kennt man vielleicht in ein einem etwas anderen Zusammenhang. Das heißt aber nicht, dass es deshalb nicht stimmt.
Ihr Chef darf nicht von Ihnen fordern, private Dinge zu berichten, die Sie nicht von sich aus erzählen würden. Jeder Mitarbeiter hat ein Recht auf Privatsphäre und die ist außerdem auch durch das deutsche Rechtssystem geschützt.
Muss ich auf Anweisung krank zur Arbeit erscheinen?
Wenn Sie so krank sind, dass ein Arzt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, dann müssen Sie nicht auf der Arbeit erscheinen. Im Gegenteil: Sie sollen sogar Zuhause bleiben, um sich vollständig auszukurieren und schnell ihrem Arbeitgeber wieder voller Tatendrang zur Verfügung zu stehen.
Das Arbeiten aus dem Home Office ist für solche Fälle auch keine Option. Ihr Vorgesetzter oder Arbeitgeber kann während ihrer Krankheit nicht verlangen, dass Sie einen sehr dringenden Auftrag abarbeiten.
Grundsätzlich gilt bei allen geschilderten Fällen, dass Sie sehr behutsam an eine Lösung herangehen sollten. Ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und dem Arbeitgeber kann wichtiger sein, als auf Biegen und Brechen seine Rechte durchzusetzen.
Die Entscheidung liegt aber letztlich bei Ihnen. Vielleicht konnten wir Ihnen mit unserem Artikel eine kleine Hilfe dazu geben.
[1] Um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, verwenden wir im Text nur die männliche Form. Die Ausführungen und Angaben sind aber nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern beziehen sich auf Angehörige beider Geschlechter.
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