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Gehaltsrechner: So viel Netto bleibt vom Brutto

Nach einer Gehaltserhöhung oder auch dann, wenn ein neuer Job in Aussicht ist, stellt sich häufig die Frage, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt. Ein Gehaltsrechner kann diese Frage schnell beantworten. Denn mit diesem praktischen Tool wissen Arbeitnehmer schnell, welche Steuern und Sozialabgaben fällig werden – und damit auch, wie hoch das Entgelt ist, das am Ende des Monats auf dem Konto landet.

Mehr als nur Netto-Gehalt

Der Brutto-Netto-Rechner kann Ihnen übrigens nicht nur sagen, wie viel Nettogehalt Ihnen am Ende (oder Anfang) des Monats überwiesen wird. Unter Umständen kann Ihnen das Tool auch Steuern sparen.

Denn mit dem Rechner können Sie ganz schnell ausprobieren, wie sich Ihr Gehalt je nach Steuerklasse entwickelt. Vor allem verheiratete Paare können davon profitieren – und das ganz besonders vor der Geburt eines Kindes.

 

Brutto-Netto-Rechner und Elterngeld

Kündigt sich nämlich Nachwuchs an, kann ein Wechsel der Steuerklassen bei Ehe-leuten Vorteile bedeuten. Angenommen die Frau arbeitet bereits in Teilzeit und hat daher die „schlechtere“ Steuerklasse (V) gewählt. Wenn Sie nun in den Monaten vor der Geburt in die „bessere“ Steuerklasse (III) wechselt, wirkt sich das positiv auf die Höhe des Elterngeldes aus.

Das Elterngeld berechnet sich nämlich auf der Grundlage des durchschnittlichen Ein-kommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Der Gehaltsrechner kann Ihnen damit einen ersten Überblick geben, welche Steuerklasse für Sie im Hin-blick auf das Elterngeld von Vorteil ist.

Allerdings darf man dabei nicht vergessen, dass der Rechner nur einen Anhaltspunkt geben kann. Die Beratung bei einem Steuerberater kann er nicht ersetzten – dafür ist er in der Regel aber kostenlos.

 

Welche Steuerklasse ist die beste?

Wenn Sie sich nun fragen, welche Steuerklasse für Sie die beste sein könnte, müs-sen wir Sie etwas enttäuschen. Pauschal lässt sich nämlich gar nicht sagen, mit wel-cher Steuerklasse Sie in Ihrem individuellen Fall die besten Konditionen haben. Natür-lich können Sie auch einfach auf eigene Faust den Brutto-Netto-Rechner nutzen und so einen Eindruck von den verschiedenen Möglichkeiten bekommen.

Meist ist es jedoch so, dass die Steuerklassen II und III relativ günstig für verheirate-te Arbeitnehmer sind. Denn in diesen Steuerklassen sind die Freibeträge recht hoch. Da es die Steuerklasse III allerdings nur in der Kombination mit der Steuerklasse V des Ehegatten (oder -gattin) gibt, kann sich das schon wieder relativieren.

Die Steuerklasse V und Steuerklasse VI gelten demzufolge als die Steuerklassen mit den meisten Abzügen. Letztlich hängt es aber davon ab, wie Ihre individuelle Situation ist.

 

Kein Rechner ohne Steuerklasse

Übrigens sind die Ausführungen zu den Steuerklassen nicht reiner Selbstzweck. Sie müssen natürlich Ihre Steuerklasse kennen, wenn Sie den Gehaltsrechner nutzen möchten.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, das Tool zu nutzen, geben Sie in der Regel im ers-ten Schritt Ihr Bundesland an und wählen im Drop-down Menü Ihr Geburtsjahr aus. Tatsächlich haben auch diese beiden Angaben einen Einfluss auf das Netto-Gehalt. Nicht alle Sozialabgaben sind nämlich in allen Bundesländern gleich.

Der nächste Schritt ist dann schon die Angabe Ihrer Steuerklasse. Das bedeutet für Sie aber auch, dass Sie genau an dieser Stelle experimentieren können. Wenn Sie alle weiteren Angaben immer gleich lassen, kann Ihnen der Brutto-Netto-Rechner da-bei helfen, die beste Steuerklasse zu finden.

Die anderen Angaben, die dabei nicht fehlen dürfen, sind:

• Freibeträge (beispielsweise der Kinderfreibetrag)
• Kirchensteuer (natürlich nur, wenn Sie noch Mitglied in einer der beiden christlichen Kirchen sind)
• Zahl der Kinder (sofern Sie welche haben)
• Krankenkasse mit dazugehörigem Beitragssatz

Bitte beachten Sie dabei, dass der Gehaltsrechner nur so gut ist wie Derjenige, der ihn benutzt. Bedeutet: Wenn Sie Fehler bei der Angabe machen oder einige Felder nicht ausfüllen können, kann Ihnen der Rechner falsche Ergebnisse liefern.

Gerade weitreichende Entscheidungen, die die der Steuerklasse oder auch auch der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sollten daher wohl überlegt sein. In der Regel bietet es sich an, vor einem derartigen Entschluss mit ei-nem Fachmann oder einer Fachfrau, wie beispielsweise einem Steuerberater (-in) zu sprechen.

 

 

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