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Gehaltsrechner: Tool für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist eine eine zuweilen traurige, aber unausweichliche Gewissheit: Die Zahl, die unter dem Bruttolohn auf der Gehaltsabrechnung steht, wird ihnen nicht überwiesen. Zahlreiche Steuern und Abgaben müssen vom Brutto bestritten werden, bevor sie sich über den Nettobetrag freuen können. Welche das sind und wie Sie mit einem Gehaltsrechner schnell einen Überblick über die tatsächliche Höhe Ihres Gehaltes erhalten können, erfahren Sie hier…

Brutto-Netto-Rechner: Kostenloses zu nutzen

Jobsharing ist ein Modell, bei dem sich verschiedene Mitarbeiter einen Arbeitsplatz teilen. Und Jobsharing ist dabei gar kein neues Phänomen. Schon in den 80er Jahren war die aus den USA stammende Idee in Deutschland bekannt und wurde auch eingesetzt. Ursprünglich sollte die Arbeitsplatzteilung dazu führen, dass sich die Arbeitslosigkeit in der BRD verringert, denn die war in den 80er Jahren auf einem Rekordniveau.

Wie lange Jobsharing in Deutschland schon eingesetzt wird, sieht man außerdem an einer Regierungserklärung des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl. Schon im Jahr 1983 weist er darauf hin, dass dieses Modell ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt und vor allem auch der Integration von Frauen und Arbeitssuchenden in die Berufswelt sein kann.

Wir sehen also: Obwohl Jobsharing nach einer neuen Idee speziell für kreative Berufe klingt, ist das gar nicht so.

 

Brutto-Netto-Rechner: Kostenloses zu nutzen

Mittlerweile gibt es unzählige Tools, mit denen sich Arbeitnehmer ausrechnen können, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt. Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn Sie einen neuen Job suchen und vorab wissen möchten, wie viel Geld Sie zukünftig zur Verfügung haben. Mit dem Gehaltsrechner können Sie nämlich überblicken, ob Sie sich zusammen mit dem Jobwechsel beispielsweise auch ein größeres Auto oder eine teurere Wohnung leisten können.

Der Rechner erledigt dabei im Kleinen die Arbeit des Finanzamtes, ohne Ihnen jedoch eine offizielle Einschätzung zu geben. Trotzdem wird anhand Ihrer ganz individuellen Steuermerkmale berechnet, wie viel Geld Ihnen am Ende des Monats ausgezahlt wird.

Zu den Angaben, die dabei berücksichtig werden, gehören zum Beispiel:

  • Ihre Steuerklasse
  • die Lohnsteuer oder Einkommenssteuer
  • die Kirchensteuer (sofern Sie einer Kirche angehören)
  • der Solidaritätszuschlag (obwohl er schon öfter abgeschafft werden sollte, wird er aktuell noch berechnet)
  • die Beiträge zur Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Kinderfreibetrag (hier kommt es darauf an, wie Sie und Ihr Partner sich bei der Verteilung des Freibetrags geeinigt haben)
  • Geldwerter Vorteil (fahren Sie beispielsweise einen Firmenwagen, fließt auch der in die Berechnung mit ein)

Auch aus einem anderen Grund kann der Gehaltsrechner sinnvoll sein und Ihnen schnell weiterhelfen. Falls Sie überlegen, von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung zu wechseln, müssen Sie wissen, ob Sie über oder unter der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegen.

 

Diese Faktoren haben einen Einfluss auf das Netto-Gehalt

Bestimmt finden Sie es auch schade, dass Sie den Betrag, der als Brutto-Gehalt ausgewiesen wird, nicht behalten dürfen. Aber leider gehen davon noch einige Abgaben ab, die die Zahl nach unten korrigieren.

Wenigstens wird Arbeitnehmern aber erklärt, wofür die verschiedenen Steuern und Abgaben erhoben werden. Aber nicht nur aus reinem Interesse sollten Sie sich Ihre Gehaltsabrechnung genau ansehen.

Hin und wieder kann es passieren, dass sich Fehler auf der Gehaltsabrechnung einschleichen. Auch aus diesem Grund sind Arbeitnehmer gut beraten, sich ihren Gehaltszettel genau anzusehen.

Unter anderem werden Sie dort folgende Angaben finden:

1. Einkommenssteuer: Von Arbeitnehmern wird die Einkommenssteuer häufig mit der Lohnsteuer gleichgesetzt. Das stimmt so aber nicht ganz. Die Lohnsteuer ist nämlich nur eine Art die Steuer auf nicht-selbstständige Arbeit zu erheben. Wenn Sie beispielsweise nebenberuflich selbstständig sind, werden Sie keine Lohnsteuer zahlen. Einkommenssteuer wird in diesem Fall aber trotzdem fällig.

2. Steuerklasse: Daneben werden Arbeitnehmer in verschiedene Steuerklassen eingeteilt. Die Steuerklassen werden hin und wieder auch Lohnsteuerklassen genannt. Obwohl auch Selbstständige eine Steuerklasse zugehören und für diese Art von Einkünften ja gerade keine Lohnsteuer zahlen. Die Steuerklasse ist eine wichtige Größe im Gehaltsrechner. Denn sie hat einen immensen Einfluss darauf, wie viel Netto vom Brutto am Ende des Monats übrig bleibt.

Insgesamt gibt es in Deutschland sechs verschiedene Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: In der Regel haben ledige Arbeitnehmer dieser Steuerklasse. Aber auch geschiedene oder alleinlebende Berufstätige ohne Kinder können in der Steuerklasse I besteuert werden.
  • Steuerklasse II: Auch eine Option für ledige Arbeitnehmer. In der Regel haben aber geschiedene oder allein lebende Beschäftigte mit Kindern diese Steuerklasse.
  • Steuerklasse III: Der Klassiker bei Paaren mit unterschiedlichem Einkommen. Im traditionellen Fall hat der Hauptverdiener Steuerklasse III, während der Ehepartner mit geringerem Einkommen Steuerklasse V wählt. Das Einkommen in der Steuerklasse V wird dabei relativ hoch besteuert. Davon profitiert jedoch das Einkommen, das in der Steuerklasse III besteuert wird.
  • Steuerklasse IV: Diese Steuerklasse ist für Ehepartner, die relativ gleich verdienen. Damit keiner der Partner einen Nachteil in Bezug auf den Steuerabzug hat (wie es in der Kombination Steuerklasse III und V ist), können sich die Partner in der Steuerklasse IV eingruppieren lassen.
  • Steuerklasse V: Das Äquivalent zur Steuerklasse III. Wenn sich ein Partner dort eingruppieren lässt, muss der zweite gezwungenermaßen die Steuerklasse V wählen.
  • Steuerklasse VI: Diese Steuerklasse haben Arbeitnehmer, die mehr als einen Arbeitgeber haben und die die verschiedenen Einkünfte versteuern müssen.

Unser Tipp: Verheiratete Paare sollten sich von einem Steuerberater hinsichtlich der Steuerklassen beraten lassen. Unter Umständen kann es gerade in Bezug auf das Elterngeld sinnvoll sein, dass der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen trotzdem die „bessere“ Steuerklasse wählt. Ein Brutto-Netto-Rechner kann Ihnen diese Auskunft so detailliert nicht geben. Der Gang zu einem Fachmann kann sich daher in diesem Fall lohnen.

3. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Beim Solidaritätszuschlag haben Arbeitnehmer keine Wahl. Der wird ihnen vom Bruttolohn abgezogen. Anders sieht es bei der Kirchensteuer aus. Wer lieber Geld sparen, statt zu einer Glaubensgemeinschaft gehören möchte, kann aus der Kirche austreten. In der Folge darf die Kirchensteuer nicht mehr vom Gehalt abgezogen werden.

4. Sozialversicherungsbeiträge: Die Beiträge zu den Sozialversicherungen sind sehr deutlich auf Ihrer Gehaltsabrechnung sichtbar. Das merken Sie nicht nur dann, wenn Sie einen Brutto-Netto-Rechner verwenden. Denn diese Beiträge gehen an ganz verschiedene Institutionen:

  • Arbeitslosenversicherung: Seit diesem Jahr müssen nur noch 2,5 Prozent in diese Versicherung eingezahlt werden – und zwar gleichermaßen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Pflegeversicherung: Was uns Vater Staat bei der Arbeitslosenversicherung schenkt, zieht er umgehend bei der Pflegeversicherung wieder ein. Denn die Beiträge für diese Sozialversicherung sind in diesem Jahr gestiegen. Mit 3,05 Prozent sind sie im Brutto-Netto-Rechner bemerkbar.
  • Rentenversicherung: Aktuell liegt der Satz für die Rente bei 18,6 Prozent. Er wird, wie die übrigen Sozialversicherungen auch, zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
  • Krankenversicherung: Auch diese Versicherung sorgt für spürbare Abzüge beim Bruttogehalt. Im Jahr 2019 liegt der Beitrag bei 7,3 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So dass sich ein Gesamtbetrag von 14,6 Prozent des Bruttolohns ergibt, der in die Krankenversicherung einbezahlt wird. Allerdings muss es damit nicht getan sein. Die Krankenkassen können nämlich entscheiden, ob sie einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten haben möchten. Wenn das so ist, müssen Arbeitnehmer noch mit weiteren Abzügen beim Brutto rechnen.

5. Freibeträge: Die Freibeträge können sich ebenfalls ganz deutlich auf der Gehaltsabrechnung bemerkbar machen. Für alleinstehende Arbeitnehmer liegt der Grundfreibetrag im Jahr 2019 bei 9.168 Euro. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die weniger als diesen Betrag im Jahr verdienen, keine Lohnsteuer zahlen müssen. Für Paare, die sich gemeinsam veranlagen lassen, liegt der Betrag bei 18.336 Euro. Daneben gibt es noch weitere Freibeträge, die dafür sorgen, dass den Arbeitnehmern mehr Brutto vom Nett bleibt. Beispielsweise der Kinderfreibetrag, der 2019 bei 7.620 Euro. Achtung: Arbeitnehmer erhalten entweder den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld. Was für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist, entscheidet am Ende des Jahres das Finanzamt. Der Brutto-Netto-Rechner kann Ihnen allerdings schon einen Hinweis geben. Denn bei zusammen veranlagten Eltern bringt der Freibetrag erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 65.000 Euro eine Steuerersparnis.

6. Geldwerter Vorteil: Auch dieser Gehaltsbestandteil wirkt sich auf das Netto-Einkommen aus. Ein geldwerter Vorteil ist beispielsweise ein Firmenwagen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Daneben gibt es aber noch weitere Vergünstigen für Arbeitnehmer, die einer Gehaltserhöhung vergleichbar sind. Dazu gehören unter anderem ein Firmenhandy, Firmenlaptop und weitere Sachleistungen. Aber auch Gutscheine für bestimmte Freizeitaktivitäten. Auch Mitarbeiterrabatte zählen zu geldwerten Vorteilen. Unter Umständen können Arbeitnehmer damit das Gehalt aufbessern. Während der Firmenwagen beispielsweise unbedingt versteuert werden muss, ist das nicht bei allen geldwerten Vorteilen so. Fortbildungen, kostenloses Obst am Arbeitsplatz oder ein Zuschuss für das Kantinenessen muss in der Regel nicht versteuert werden. Diese Art des geldwerten Vorteils hat damit auch keinen Einfluss auf die Eingaben beim Brutto-Netto-Rechner.

 

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