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Geldwerter Vorteil: Was gehört dazu, wie wird er versteuert?

Kostenloses Obst und Getränke gehören bei vielen Arbeitgebern heute dazu. Was viele Beschäftigte nicht wissen: Das zählt das geldwerter Vorteil, für den unter Umständen Steuern fällig werden. Was bei den kostenlosen Leistungen des Arbeitgebers zu beachten ist, welche Vorgaben es gibt und von welchen Freigrenzen Beschäftigte profitieren können, lesen Sie hier. 

Definition geldwerter Vorteil: Was ist das überhaupt?

 

Den Begriff geldwerter Vorteil bringen viele Arbeitnehmer mit dem Dienstwagen in Verbindung. Der zählt natürlich dazu. Daneben jedoch noch viele weitere Leistungen des Arbeitgebers, die man auf den ersten Blick vielleicht gar nicht darunter verbuchen würde. 

 

Die Definition des geldwerten Vorteils lautet, dass er eine Leistung, in der Regel eine Sachleistung wie zum Beispiel der Dienstwagen, kostenlose Verpflegung oder ein Gutschein ist, den der Beschäftigte zuzüglich zu seinem regulären Lohn oder Gehalt bekommt. Auch Rabatte für den Mitarbeitereinkauf gelten als geldwerter Vorteil.

 

Der geldwerte Vorteil hat seinen Namen daher, dass er sich wie zusätzliches Geld auswirkt. Denn die Beschäftigten müssen zum Beispiel kein Geld ausgeben, um sich in der Kantine zu versorgen. Das übernimmt der Arbeitgeber für sie. Da sie also vom geldwerten Vorteil profitieren, müssen sie die Leistung versteuern. Die gesetzliche Regelung zum geldwerten Vorteil findet sich in Paragraf 8 des Einkommenssteuergesetzes. Danach ist die Leistung, die Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber erhalten, sowohl steuer- als auch sozialversicherungspflichtig. 

 

Wenn Sie nun wissen möchte, die viel Steuern und Sozialabgaben Sie für den geldwerten Vorteil aufwenden müssen, gilt folgende Regel: Grundlage für die Besteuerung ist derjenige Betrag, den Sie selbst dafür ausgeben müssten, um die Leistung zu kaufen. Kostet ein Mittagessen in der Kantine fünf Euro, ihr Arbeitgeber spendiert es Ihnen aber, gelten diese fünf Euro als geldwerter Vorteil. 

Die wichtigsten Regelungen beim geldwerten Vorteil

 

Glücklicherweise müssen Arbeitnehmer nicht jede Sachleistung ihres Arbeitgebers sofort versteuern. Wem pro Monat zum Beispiel nur fünf Mittagessen vom Chef zum Preis von fünf Euro spendiert werden, erhält den geldwerten Vorteil steuerfrei. Das liegt an den wichtigsten Regeln, die der Gesetzgeber zum Thema geldwerter Vorteil erlassen hat:

 

  1. Bis zu 44 Euro pro Monat erhalten Arbeitnehmer steuerfrei. Fünf Mittagessen zu je fünf Euro ergibt einen Gesamtwert von 25 Euro für die Sachbezüge. Folglich müssen Beschäftigte weder Steuern noch Sozialabgaben darauf zahlen. 
  2. Der Dienstwagen wird entweder über die Ein-Prozent-Regelung oder auf der Grundlage eines Fahrtenbuchs versteuert. 
  3. Gewährt der Arbeitgeber einen Rabatt zum Beispiel für den Mitarbeitereinkauf, ist der bis maximal 1.080 Euro pro Jahr steuerfrei. 

 

Beispiele: Wie wird der geldwerte Vorteil versteuert?

 

Schauen wir uns nun an, wie der geldwerte Vorteil konkret versteuert wird. Denn sollten Sie den kostenlosen Sachbezug von Ihrem Arbeitgeber erhalten, werden Sie sich diese Frage sicherlich stellen.

 

Firmenwagen als geldwerten Vorteil

 

Wie bereits angesprochen, gibt es zwei Möglichkeiten, den Dienstwagen zu versteuern:

 

  1. Über die Ein-Prozent-Regelung
  2. Über ein Fahrtenbuch

Was Arbeitnehmer dabei wissen sollten: Lediglich die private Nutzung des Dienstwagens muss versteuert werden. Sollten Sie einen Dienstwagen von ihrem Arbeitgeber bekommen, lohnt es sich, die verschiedenen Methoden ein Mal durchzurechnen. Grundlage für die Ein-Prozent-Regelung ist der Bruttolistenpreis – und zwar eines Neuwagens. Ein älteres Modell eines teuren Autos könnten Sie daher unter Umständen höher versteuern als nötig. Das Fahrtenbuch könnte sich in diesem Fall mehr lohnen.

 

Zuschuss zu den Fahrtkosten

 

Statt gleich einen Firmenwagen zur Verfügung zu stellen, gewähren manche Arbeitgeber auch einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Dieser Zuschuss ist genauso hoch wie die Kilometerpauschale, die Berufspendler in ihrer Steuererklärung ansetzen dürfen. Aktuell liegt er bei 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Und genauso wie bei der Kilometerpauschale zählt beim Fahrtkostenzuschuss nur der einfache Weg zwischen Wohnung (oder Haus) und Arbeitsstätte. Auch dann, wenn Sie, wie in den meisten Fällen, täglich hin- und zurück fahren.

 

Den Zuschuss zu den Fahrtkosten berechnen Sie so: 

Einfacher Fahrtweg in km x gefahrene Tage pro Monat x 30 Cent

 

Das Ergebnis rechnen Sie im nächsten Schritt in Euro um. Danach wissen Sie, wie hoch der Fahrtkostenzuschuss ist und haben damit eine Grundlage für die Versteuerung. Diese kann pauschal erfolgen. Dazu werden einfach 15 Prozent bei der Lohnsteuer angesetzt. Der Vorteil: Die Sozialabgaben entfallen bei der pauschalen Besteuerung. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind) müssen trotzdem bezahlt werden. 

 

Führerschein als geldwerter Vorteil

 

Wir bleiben beim Thema Mobilität. In einigen Betrieben kann es sinnvoll sein, möglichst viele Mitarbeiter mit einem LKW-Führerschein oder Gabelstapler-Führerschein zu beschäftigen. Der Arbeitgeber kann sich auch an diesen Kosten beteiligen, wenn er möchte. Liegt ein sogenanntes eigenbetriebliches Interesse kann der Arbeitgeber den Führerschein bezahlen, ohne dass der Mitarbeiter darauf Steuern zahlen müsste. 

 

Jobticket

 

Seit ein paar Jahren, konkret seit 2019, ist die Monats- oder Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit steuerfrei. Im Gegensatz zum Dienstwagen gilt die Befreiung von der Steuer für alle Fahrten mit dem Jobticket, also auch für alle privaten Fahrten. Das lohnt sich, kostet ein derartiges Jobticket mehrere hundert Euro pro Jahr. Arbeitnehmer erhalten diese Leistung nun komplett steuerfrei als geldwerten Vorteil. Jedoch möchte der Fiskus wenigstens ein bisschen daran beteiligt sein. Und so wird die Monats- oder Jahreskarte auf die Kilometerpauschale angerechnet. 

 

Kinderbetreuung als geldwerter Vorteil vom Arbeitgeber

 

Arbeitgeber treten immer häufiger für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Ein Baustein dabei ist die Kinderbetreuung, die entweder direkt vor Ort beim Arbeitgeber organisiert wird und/oder ein Zuschuss zur Kinderbetreuung. Gerade die Betreuung der Kleinsten kann ganz schön ins Geld gehen. Sechs- bis siebenhundert Euro monatlich für einen Ganztagsplatz in einer privaten Kita sind nichts Ungewöhnliches. Hier kann der Arbeitgeber helfen. Es gibt die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Kinderbetreuung zu leisten. Und das auch noch steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung: Das zu betreuende Kind muss noch schulpflichtig sein. 

 

Mitarbeiterrabatte

 

Auch Mitarbeiterrabatte oder andere Vergünstigungen für die eigenen Arbeitnehmer für die eigenen Produkte und Dienstleistungen gehören zu den häufigeren geldwerten Vorteilen dazu. Bis zu 1.080 Euro pro Jahr können Arbeitnehmer steuerfrei erhalten. Das gilt übrigens auch für beruflich gesammelte Bonusmeilen. Auch die dürfen Arbeitnehmer privat nutzen, sofern der Arbeitgeber dem zustimmt. Er könnte nämlich auch darauf bestehen, dass Arbeitnehmer die beruflich gesammelten Bonusmeilen nur für berufliche Zwecke einsetzen. Wird der Freibetrag überschritten, muss die Differenz besteuert werden. Beispiel: Sie kaufen im Werksverkauf für 2.000 Euro im Jahr ein. Dann müssen Sie 920 Euro zusätzlich über die Einkommenssteuererklärung versteuern (2.000€ – 1.080 Euro = 920 Euro).

 

Gutscheine und andere Sachbezüge

 

Wenn der Arbeitgeber keine Produkte oder Dienstleistungen herstellt, die er seinen Mitarbeitern günstiger anbieten kann, kann er auf eine andere Form des geldwerten Vorteils zurückgreifen. Auch Gutscheine oder andere Sachleistungen wie zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kann er seinen Beschäftigten steuerfrei zukommen lassen. Vorausgesetzt die Sachbezüge fallen nicht höher als 44 Euro monatlich aus. Wird diese Freigrenze überschritten, ist der geldwerte Vorteil dahin. Dann muss der gesamte Betrag versteuert werden.

 

Bildnachweis: lovelyday12 by shutterstock 

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