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Hund mit zur Arbeit nehmen: Braucht es eine Erlaubnis?

Ist es in Ordnung, den Hund einfach mit zur Arbeit zu nehmen? Darf der Chef Hunde am Arbeitsplatz verbieten? Wenn Sie Ihren geliebten Vierbeiner ins Büro mitbringen wollen, braucht es dafür zunächst eine Erlaubnis. Was das Arbeitsrecht sagt und worauf Sie als Hundehalter achten sollten, erfahren Sie hier.

Blick aufs Arbeitsrecht: Ist ein Hund im Büro erlaubt?

 Grundsätzlich besteht in keinem europäischen Land das offizielle Recht, das Ihnen als Arbeitnehmer erlaubt, Ihren Hund mit zur Arbeit zu nehmen. Schon 1991 entschied das Amtsgericht Heidelberg, dass Arbeitgeber berechtigt seien, Ihren Mitarbeitern zu untersagen, in tierischer Begleitung zu erscheinen. Eine Ausnahme stellen selbstverständlich Assistenzhunde dar. Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen hingegen ausdrücklich erlaubt oder über längeren Zeitraum geduldet, Ihren Hund mit zur Arbeit zu nehmen, kann er die hündische Anwesenheit nur dann wieder untersagen, wenn gewichtige Gründe gegen die Mitnahme des Vierbeiners sprechen. Zum Beispiel, wenn das Tier Kunden belästigt, Ihre Kollegen sich unwohl fühlen oder allergisch reagieren oder Ihr Hund aggressives Verhalten zeigt.

 

Hund mit zur Arbeit nehmen: So sollten Sie vorgehen

Hundehalter sollten also dringend die Zustimmung Ihres Chefs oder sogar des Betriebsrates einholen. Denn wie so oft im Arbeitsrecht kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine einvernehmliche Regelung getroffen werden, sodass Hunde am Arbeitsplatz erlaubt sind. Ihre Kollegen müssen nicht extra zustimmen, allerdings sollte Ihr Vierbeiner die Arbeitsabläufe nicht stören oder die Gesundheit und die Arbeitsleistung der anderen Mitarbeiter beeinträchtigen. Bringen Sie Ihren Hund ohne Erlaubnis mit zur Arbeit, droht Ihnen eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung.

Vier gute Argumente für einen Bürohund:

  • Hunde tragen nachweislich zu einem besseren Betriebsklima bei. Sie sorgen in der Regel für gute Laune und gemeinsamen Gesprächsstoff und fördern damit sogar das Teamgefühl unter zweibeinigen Kollegen.
  • Pausen verbringen Sie als Hundehalter an der frischen Luft. Das fördert Ihre Gesundheit und Ihre Kreativität.
  • Wenn Sie Ihren Hund mit zur Arbeit nehmen, wirkt das beruhigend auf die anderen Mitarbeiter im Büro. So sorgen Vierbeiner nachweislich für mehr Entspannung – auch am Arbeitsplatz.

Hunde am Arbeitsplatz: Darauf sollten Hundehalter achten

Ist Ihr Hund im Büro erlaubt, sollten Sie darüber hinaus einige weitere Dinge beachten. Ein ungestümer Welpe oder ein sehr aufgeregter, schlecht zur Ruhe kommender Hund sorgt für Chaos am Arbeitsplatz. Stattdessen sollte Ihre Fellnase gut sozialisiert und Grundgehorsamkeit beherrschen. Territoriales Verhalten, enorme Nervosität, große Angst oder sogar Aggressivität sind im Büro fehl am Platz. Damit Ihr Vierbeiner Ihre und die Arbeitsleistung Ihrer Kollegen nicht einschränkt, sollte er Ruhe wahren und Momente, in denen es nicht um ihn geht, gut aushalten können. Außerdem könnte der aus Hundesicht etwas eintönige Büroalltag zu Langeweile führen. Sorgen Sie also dafür, dass Sie Ihren Hund immer mal wieder mit Denkaufgaben und Co. einbinden, mittags eine große Runde Gassi gehen und Hundespielzeug oder Kauartikel ab und zu eine spaßige Abwechslung bieten. Denken Sie auch daran, dass sich Ihr Vierbeiner erst an das Bürohundeleben gewöhnen muss, und planen Sie dafür eine gewisse Zeit ein. Darüber hinaus wichtig: eine Hundehaftpflichtversicherung. Denn wenn Sie Ihren Hund mit zur Arbeit nehmen und dieser die Büroausstattung oder Firmeneigentum beschädigt, haften Sie als Hundehalter.

Liegt Ihnen eine Erlaubnis vor, Ihren Hund mitzubringen, Ihre Kollegen freuen sich auf tierische Unterstützung und auch Sie als Hundehalter haben sämtliche Vorbereitungen getroffen, steht der Begleitung Ihres Vierbeiners ins Büro dann aber nichts mehr im Wege. Auf tierisch gute Zusammenarbeit!

 

 

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