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Kindergeld: Infos zu Anspruch, Antrag und Höhe

Personen, die in Deutschland ein Kind in ihrem Haushalt betreuen, können Kindergeld beantragen. In der Regel wird die Leistung ausgezahlt, bis das Kind 18 Jahre alt wird – unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch länger. Welche Voraussetzungen das sind, wo Sie Kindergeld beantragen können, wie Sie den Antrag stellen und wie hoch das Kindergeld ausfallen wird, erfahren Sie hier.

Definition: Das ist Kindergeld

 

Das Kindergeld ist in Deutschland in erster Linie dazu da, die grundlegende Versorgung von Kindern zu decken und damit das Existenzminimum zu sichern. Ausgezahlt wird das Kindergeld von der Familienkasse, die zur Bundesagentur für Arbeit gehört. Trotzdem ist das Kindergeld keine Sozialleistung wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Arbeitslosengeld II (ALG II), auch als Hartz IV bezeichnet.

 

Kindergeld macht sich eher als steuerliche Vergünstigung bemerkbar. Eltern oder sorgeberechtigte Personen, die einen Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten eine der beiden Vergünstigungen:

 

  1. Den sogenannten Kinderfreibetrag: Aktuell liegt der Kinderfreibetrag bei 5460 Euro pro Kind. Was bedeutet, dass die Person, die diesen Freibetrag in ihrer Steuererklärung angibt, diesen Betrag nicht versteuern muss. Erst für Einkünfte, die über diesem Betrag liegen, muss Einkommenssteuer gezahlt werden. Wer drei Kinder hat, für die er allein den Kinderfreibetrag erhält, kann sich damit über 16.380 Euro freuen, die nicht versteuert werden müssen. 
  2. Das eigentliche Kindergeld: Wenn sich der Freibetrag für Eltern nicht lohnt, bekommen sie monatlich das Kindergeld. Wobei allen Eltern pauschal Kindergeld ausgezahlt wird. Erst mit Abgabe der Steuererklärung prüft das Finanzamt ob der Freibetrag oder das Kindergeld für die Eltern (oder sorgeberechtigten Personen) günstiger ist und setzt einen der beiden Beträge an. Eltern müssen keinen gesonderten Antrag auf diese sogenannte Günstigerprüfung stellen. Das Finanzamt führt diesen Schritt unaufgefordert durch. 

 

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

 

Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben Personen, die ein Kind in ihrem Haushalt betreuen und in Deutschland, einem anderen Mitgliedsland der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz leben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um das leibliche Kind der jeweiligen Person handelt. Auch folgende Personen, die sich um ein Kind kümmern, haben einen Anspruch auf Kindergeld:

 

  • Adoptiveltern
  • Pflegeeltern
  • Großeltern
  • Stiefeltern

 

Der Anspruch entsteht mit der Geburt des Kindes und endet mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Allerdings gibt es einige Ausnahmen von dieser Regel, womit sich Eltern auch länger über den Bezug von Kindergeld freuen können. 

 

Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

 

  1. Die Ausbildung des Kindes ist noch nicht beendet: In der Regel haben Eltern bis zum Ende der Ausbildung ihres Kindes einen Anspruch auf Kindergeld. Es gibt jedoch kein Kindergeld mehr, wenn das Kind die Ausbildung beendet – der Anspruch endet in diesem Fall in dem Monat, in dem die Ausbildung abgeschlossen wird  – oder wenn das Kind 25 Jahre alt wird. 
  2. Die Suche nach einem Ausbildungsplatz war bisher nicht erfolgreich: Eltern oder Sorgeberechtigte können auch in diesem Fall Kindergeld bekommen. Jedoch muss dafür nachgewiesen werden, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Dieser Nachweis kann zum Beispiel durch die Absagen auf die Bewerbungen erbracht werden. Sie können sich jedoch bei der jeweils zuständigen Familienkasse erkundigen, welche Form von Nachweis man dort sehen möchte. Die für Sie zuständige Familienkasse können Sie über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit finden.
  3. Das Kind leistet freiwillige Arbeit: Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder der Bundesfreiwilligendienst (BFD) können ein Grund dafür sein, dass der Anspruch auf Kindergeld auch noch über den 18. Geburtstag hinaus besteht. 
  4. Das Kind sucht einen Arbeitsplatz nach abgeschlossener Ausbildung: Wenn das Kind noch nicht älter als 20 ist, eine abgeschlossene Ausbildung in der Tasche hat aber keinen Arbeitsplatz findet, kann auch das ein Grund dafür sein, dass die Sorgeberechtigten weiterhin Kindergeld erhalten. Dazu muss das Kind jedoch bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sein. 
  5. Das Kind hat eine Behinderung: Abhängig von der Schwere kann eine Behinderung des Kindes ein Grund dafür sein, Kindergeld ohne Altersbegrenzung zu bekommen. 

 

Wie viel Kindergeld bekomme ich?

 

Wenn Sie kindergeldberechtigt sind, stellen Sie sich vielleicht die Frage, wie viel Kindergeld Sie bekommen können. Das hängt zunächst von der Anzahl Ihrer Kinder ab, denn Kindergeld gibt es für jedes Kind.

 

Davon abgesehen steigen die Kindergeldbeträge mit der Anzahl der Kinder. Erfreulich für Sorgeberechtigte: Im Januar 2021 wurde das Kindergeld angehoben. Aktuell gilt folgende Höhe für das Kindergeld:

 

  1. Kind: 219 Euro pro Kind und Monat
  2. Kind: 219 Euro pro Kind und Monat
  3. Kind: 225 Euro pro Kind und Monat
  4. Kind und mehr: jeweils 250 Euro pro Kind und Monat

 

Zählkinder nicht vergessen!

 

Unser Tipp: Unter Umständen haben Sie Kinder aus einer früheren Beziehung, die nicht bei Ihnen leben. Diese Kinder sollten Sie in jedem Fall bei Ihrem Antrag auf Kindergeld angeben. Denn sie können mitgezählt werden. Mit dem Ergebnis, dass Sie mehr Kindergeld für Ihre Kinder aus der aktuellen Beziehung erhalten können.

 

Ein Beispiel: Sie haben bereits ein Kind aus erster Ehe, das jedoch bei Ihrem Ex-Partner lebt. Mit Ihrem neuen Partner bekommen Sie nun zwei weitere Kinder. Würden Sie nur für diese beiden Kinder, die bei Ihnen im Haushalt leben, Kindergeld beantragen, bekämen Sie jeweils 219 Euro pro Kind und Monat. Da Sie jedoch Ihr Kind aus erster Ehe als Zählkind bei der Familienkasse angeben können, erhöht sich der Betrag für Ihr drittes Kind auf 225 Euro. Daher ist es wichtig, auch sogenannte Zählkinder bei dem Antrag auf Kindergeld anzugeben. 

 

Kindergeld beantragen: So gehen Sie vor

 

Glücklicherweise können Eltern relativ einfach Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Sie müssen dazu lediglich die folgenden Schritte durchführen:

 

  1. Antrag auf Kindergeld herunterladen. Den Antrag finden Sie hier.
  2. Antrag ausdrucken 
  3. Ausfüllen
  4. Unterschreiben
  5. Per Post an die Familienkasse senden. Die für Sie zuständige Familienkasse finden Sie hier.

 

Sie können Kindergeld erst beantragen, wenn Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer Ihres Kinder zugeschickt hat. Das passiert jedoch in der Regel innerhalb der ersten Wochen nach der Geburt. Sollten Sie längere Zeit keinen Brief des Bundesamtes erhalten, sollten sie dort nachfragen. Sie erreichen die Seite hier.

 

Allerdings besteht nach einigen Wochen noch kein Grund zur Panik. Sie können für insgesamt sechs Monate rückwirkend Kindergeld bekommen. Trotzdem sollten Sie sich nicht allzu viel Zeit lassen. 

 

Auszahlungstermine: Dann bekommen Sie Kindergeld

 

Wann Sie Kindergeld bekommen, hängt nicht von dem Geburtsdatum Ihres Kindes ab, sondern richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Diese Nummer finden Sie auf dem Kindergeldbescheid. Die Bundesagentur für Arbeit hat hier eine Übersicht veröffentlicht, in der Sie nachsehen können, wann Sie Kindergeld bekommen.

 

Sollten Sie zu diesem oder einem anderen Aspekt zum Thema Kindergeld Fragen haben, können Sie mit den Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit oder der Familienkasse Rücksprache halten. Auch die Informationen auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit können Ihnen weiterhelfen – sofern wir das mit unserem Artikel nicht schon getan haben. 

Bildnachweis: Syda Productions by shutterstock

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