Mindesturlaub: Das sind die Regelungen
Wieviel Tage im Jahr ein Arbeitnehmer Urlaub machen kann, hängt von den Regelungen des Arbeitsvertrags und auch von Tarifverträgen ab. Auf jeden Fall aber steht Ihnen Mindesturlaub zu, ganz egal, ob Sie Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber arbeiten. Der Mindesturlaub ist gesetzlich festgelegt und sieht vor, dass einem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr zugestanden werden müssen. Er kann durch Verträge oder andere Vereinbarungen auch nicht gekürzt werden. So steht es im Bundesurlaubsgesetz. Sehr oft liegt der Urlaubsanspruch jedoch bei 30 Tagen und mehr. Dafür sorgen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder auch Absprachen, die in Arbeitsverträgen festgehalten werden.
Inhaltsverzeichnis
Bundesurlaubsgesetz gilt seit 1963
Das Bundesurlaubsgesetz sichert den Anspruch von Beschäftigten auf Urlaub bei voller Lohnfortzahlung. Das bedeutet, dass Sie während Ihres Urlaubs ein Recht auf Bezahlung haben. Der Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von 24 Werktagen gilt in Deutschland seit 1963. Die Regelung betrifft alle Angestellten, Arbeitnehmer und auch arbeitnehmerähnliche Personen. Bei letzteren handelt es sich um Beschäftigte, die wirtschaftlich abhängig von einem Arbeitgeber sind (sogenannte Scheinselbstständige).
Innerhalb der EU beträgt der jährliche Urlaubsanspruch je nach Mitgliedsland zwischen vier Wochen und bis zu 40 Tagen (Finnland) . Deutschland rangiert also am unteren Ende der Skala.
Staaten, in denen mehr Urlaubstage gesetzlich verordnet werden, sind zum Beispiel
- Schweden (33 Mindesturlaubstage)
- Italien und Luxemburg (28 Tage)
- Polen (26 Tage)
- Österreich (25 Tage)
Mindestens die Hälfte des Urlaubs muss, so sieht es das Europarecht außerdem vor, zusammenhängend genommen werden, weil arbeitsfreie Zeit in erster Linie der Erholung dienen soll.
Arbeiterbewegung hat Mindesturlaub erstritten
Zur Zeit der Industrialisierung, im ausgehenden 19. Jahrhundert und der damaligen Arbeiterbewegungen wurden Anfang des 20. Jahrhunderts die ersten Tarifverträge eingeführt, in denen auch ein Recht auf Urlaub geregelt wurde.
Der Zentralverband Deutscher Brauereiarbeiter kämpfte als erste Vereinigung erfolgreich um bezahlten Urlaub, der im ersten Tarifvertrag festgezurrt wurde. Drei Tage im Jahr wurde den Beschäftigten damals zugestanden. In Jahr 1929 gab es bereits rund 8000 Tarifverträge, die bezahlten Urlaub vorsahen.
Erst 1963 wurde der Anspruch auf Mindesturlaub mit zunächst drei Wochen pro Jahr in das Gesetz aufgenommen. Vier Jahre später stieg die Anzahl der Tage auf 20.
Welche Branchen gewähren nur den Mindesturlaub?
Wirtschaftszweige, in denen vergleichsweise wenig Urlaub gewährleistet wird, sind das Gesundheitswesen und das Hotel- und Gaststättengewerbe. Generell gibt es in der Dienstleistungsbranche weniger Urlaub als in anderen Branchen. Fast ein Viertel der Beschäftigten im Gaststättengewerbe kommt lediglich auf 24 Tage pro Jahr, was dem Mindesturlaub entspricht.
Auch in Call-Centern, im e-Commerce und in der Werbebranche gibt es oft nur Verträge, die Mindesturlaub vorsehen. Auch bei Zahntechnikern und Steuerberatern werden häufig vergleichsweise wenige Urlaubstage gewährt.
Wie viel Mindesturlaub steht mir zu?
Mindesturlaub – oft gibt es Unsicherheiten über die Anzahl der Urlaubstage. Während das Bundesurlaubsgesetz eine Spanne von vier Wochen festlegt, ergibt sich aus Paragraf 3 des Gesetzes ein Anspruch von 24 Werktagen pro Jahr. Das ist jedoch kein Widerspruch, denn das Bundesurlaubsgesetz geht bei der Berechnung des Mindesturlaubs von einer 6-Tage-Woche aus – und zwar von Montag bis Sonnabend, der als Werktag gezählt wird.
Rechnerisch ergibt sich demnach bei allen, die sechs Tage in der Woche arbeiten bei einem Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen im Jahr, ein Anspruch auf einen vierwöchigen Urlaub.
Bei einer 5-Tage-Woche gilt dann ein Anspruch auf Urlaub von 20 Tagen pro Jahr. Der tatsächliche Anspruch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub richtet sich also nach der Anzahl der Tage, die ein Arbeitnehmer pro Woche zur Arbeit geht.
Teilzeitkräfte: Wie berechne ich die Anzahl meiner Urlaubstage?
Der Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte wird anteilig berechnet. Insgesamt muss der Arbeitgeber auch hier den Mindestanspruch von vier Wochen gewährleisten.
Wie viel Tage das sind, hängt von mehreren Faktoren ab: Die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage und der festgelegten Wochenarbeitstage im Unternehmen. Ein Beispiel: Wenn Sie in einem Unternehmen mit einer 5-Tage-Woche beschäftigt sind und drei Tage pro Woche arbeiten, haben Sie einen Mindesturlaubsanspruch auf zwölf Tage. Warum? Mit zwölf Urlaubstagen können Sie pro Jahr vier Wochen Urlaub nehmen (drei pro Woche). Die Anzahl der Urlaubstage ändert sich in diesem Fall auch dann nicht, wenn in einem Unternehmen die 6-Tage-Woche Regel.
Was gilt beim Mindesturlaub für Minijobber?
Genauso wie alle anderen haben auch Minijobber ein Anrecht auf bezahlten Urlaub. Errechnet wird dieser Anspruch auf Grundlage des gesetzlichen Mindesturlaubs von mindestens 24 Werktagen beziehungsweise vier Wochen.
Wie bei Teilzeitkräften auch ist hier wichtig, wie viele Tage pro Woche der Minijobber arbeitet. Die Stundenanzahl spielt keine Rolle. Beispiel: Arbeitet ein geringfügig Beschäftigter zwei Tage pro Woche in einem Betrieb, so stehen ihm, um auf den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen zu kommen, für das Jahr acht Urlaubstage zu.
Ausnahmen beim Mindesturlaub : Jugendliche und Arbeitnehmer mit einer Behinderung
Jugendliche bis 16 Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben einen deutlich höheren Anspruch auf bezahlten Urlaub. Denn bei ihnen greift außerdem das Jugendschutzgesetz. Hier sieht der Gesetzgeber eine Anzahl von mindestens 30 Urlaubstagen pro Jahr vor. Für Jugendliche bis 17 Jahre gelten 27 Tage pro Jahr, für solche bis 18 Jahre mindestens 25.
Auch bei Schwerbehinderten gibt es Sonderregelungen, die sich aus dem Sozialgesetzbuch IX ableiten: Ihr Anspruch erhöht sich um maximal sechs zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (bei einer 6-Tage-Woche). Beschäftigte mit Handicap, die beispielsweise fünf Tage pro Woche arbeiten, erhalten zusätzlich fünf weitere Tage. Wer an zwei Tagen in der Woche arbeitet, erhält zum Beispiel zwei Tage.
Auf Gleichbehandlung achten
Wenn Arbeitgebern ihren Vollzeit-Beschäftigten jedoch mehr als den Mindesturlaub gewähren, dürfen Teilzeitbeschäftigte und Minijobber nicht von diesem Angebot ausgeschlossen werden. Sollten unterschiedliche Regeln in einem Betrieb gelten, können die betroffenen Arbeitnehmer rechtlich dagegen vorgehen.
Was passiert mit dem Resturlaub?
Genauso wie bei anderen Urlaubsansprüchen kann auch der Mindesturlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Dafür müssen jedoch handfeste Gründe vorliegen. Diese können privater Natur, aber auch betrieblich sein. Betrieblicher Grund für die Übertragung des Mindesturlaubs in das nächste Jahr ist zum Beispiel eine Urlaubssperre. Als private Gründe zählen unter anderem Krankheiten des Arbeitnehmers. Wird der Mindesturlaub aus diesen und ähnlich zwingenden Gründen nicht vollständig abgenommen, haben Arbeitnehmer meistens bis zum 31. März des Folgejahres Zeit, die noch ausstehenden Tage in Anspruch zu nehmen.
Auszahlung nicht erlaubt
Und: Weil der Mindesturlaub gesetzlich vorgeschrieben ist, darf er auch nicht ausgezahlt, sondern muss als Freizeitausgleich abgenommen werden. Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss außerdem zunächst eine Anwartschaft von sechs Monaten ununterbrochener Arbeitszeit verstreichen, bevor Beschäftigte überhaupt einen Anspruch auf Urlaub haben.
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