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Neuer Job nach Elternzeit

Die Geburt eines Kindes kann viel verändern – auch die Einstellung zum aktuellen Job und Arbeitgeber. Nicht selten kommt es daher vor, dass Arbeitnehmer nach, oder noch während der Elternzeit einen neuen Job suchen.

Neuer Job während oder nach der Elternzeit?

Es kann natürlich sein, dass eine Bewerberin längere Zeit auf Jobsuche ist. Wenn sich in dieser Zeit der Wunsch nach einem Baby immer stärker verfestigt, stellt sich für viele Frauen die Frage, ob sie warten sollen, bis sie einen neuen Job gefunden haben, oder noch in der Bewerbungsphase schwanger werden sollen.

Diese Frage ist in der Tat nicht so einfach zu beantworten. Denn schafft eine Bewerberin es durch die Bewerbungsphase und bekommt den Job, werden sicherlich nur die wenigsten Arbeitgeber begeistert sein, wenn sie noch in der Probezeit erfahren, dass die neue Mitarbeiterin bald wieder ausfallen wird. Denn selbst wenn sie bis zum Beginn des Mutterschutzes arbeitet, ist dieser Zeitraum kaum länger als die Probezeit. Das bedeutet für den Arbeitgeber, dass er eine Mitarbeiterin, die gerade eingearbeitet ist, wieder für einen längeren Zeitraum verlieren wird und sich daneben auch noch um einen Ersatz für die Arbeitskraft kümmern muss.

Keine guten Voraussetzungen, um nach der Elternzeit wieder zu dem Arbeitgeber zurückzukehren.

In der Elternzeit können neue Bedürfnisse wachsen

Aus diesem Grund warten viele Arbeitnehmerinnen aber auch Arbeitnehmer ab, wie sich der Berufs- und Wechselwunsch in der Elternzeit gestaltet. Häufig stellen die frisch gebackenen Eltern in der Elternzeit fest, dass sie nicht nur den Arbeitgeber, sondern vielleicht auch die Branche wechseln und nicht mehr in Voll- sondern zukünftig lieber in Teilzeit arbeiten möchten. All das sind triftige Gründe für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Daher sollten Sie sich auch ausreichend Zeit lassen, um all die Dinge ausfindig zu machen, die Ihnen an ihrem alten Job nicht mehr gefallen.

Vielen Arbeitnehmer müssen dazu aber zunächst noch einmal in ihrem alten Job und bei ihrem alten Arbeitgeber arbeiten. Kehren sie nach der Elternzeit für einige Monate wieder in den alten Job zurück, wird ihnen meist sehr schnell klar, welche neuen Bedürfnisse sie haben und wohin sie sich in Zukunft entwickeln möchten. Nicht immer gehört dazu auch der Jobwechsel nach der Elternzeit – aber es kann dadurch vorkommen.

Lassen Sie sich Zeit bei der Jobsuche nach der Elternzeit

Eltern, die nach ihrer Elternzeit merken, dass die Zeit reif ist für einen neuen Job, sollten die Suche mit Bedacht angehen.

Machen Sie sich klar, wo Ihre neuen Prioritäten liegen: Möchten Sie ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren? Soll der neue Arbeitgeber besonders familienfreundlich sein? Legen Sie Wert auf eine Betriebskita, oder kann Ihr Kind auch in eine öffentliche Kita gehen?

Diese Fragen können Sie sich übrigens auch schon während Ihrer Elternzeit stellen. Denn während dieser Zeit haben Sie sicherlich etwas mehr Muße, sich über Ihren zukünftigen beruflichen Alltag Gedanken zu machen, als später. Ist die Elternzeit nämlich erst einmal vorüber, heißt es Beruf und Familie unter einen Hut bringen und das kann manchmal ganz schön schwierig sein – besonders, wenn es Neuland ist.

Machen Sie sich einen klaren Plan

Um herauszufinden, worauf es Ihnen bei ihrem neuen Job nach der Elternzeit ankommt, sollten Sie sich vorab einen Plan machen und eine Liste mit den Dingen führen, die Ihnen wichtig sind.

Bei der eigentlichen Suche sollten Sie sich Zeit lassen. Die meisten Eltern fahren daher ganz gut damit, die Elternzeit auf drei Jahre auszudehnen. Denn: Auch innerhalb der Elternzeit haben sie die Möglichkeit, bei ihrem Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten. Natürlich müssen sie das vorab beantragen. Sieben Wochen beträgt die Frist für Arbeitnehmer, die in ihrer Elternzeit eine Tätigkeit ausüben wollen. Allerdings müssen sie dabei darauf achten, dass die wöchentlichen Arbeitsstunden unter der regulären Arbeitszeit liegen.

Reden Sie auf keinen Fall schlecht über Ihren ehemaligen Arbeitgeber

Eine häufige Frage, die Personaler in Bewerbungsgesprächen stellen, ist die nach der Wechselmotivation. Also warum Sie ihren noch aktuellen Arbeitgeber verlassen möchten. Gerade bei der Jobsuche während der Elternzeit sollten Sie auf diese Frage vorbereitet sein und vor allem auch gute Gründe parat haben. Vielleicht bietet der neue Arbeitgeber eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Dann ist das in Ihrem Fall natürlich ein starkes Argument für den Wechsel und eine nachvollziehbare Motivation.

Grundsätzlich sind familiäre Gründe heutzutage meist kein Problem mehr, wenn sie im Bewerbungsgespräch zur Sprache kommen. Allerdings sollten Sie dabei nicht zu sehr in die Tiefe gehen. Denn Privatleben sollte gerade im Vorstellungsgespräch so weit wie möglich noch Privatleben bleiben.

Ein nachvollziehbarer Grund wäre beispielsweise, dass Ihre Partnerin oder Ihr Partner nach der Geburt des Kindes wieder in Vollzeit arbeiten und Sie zu einem größeren Teil die Kindesbetreuung übernehmen möchten. Bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber ist es aber nicht langfristig möglich, Ihre Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle umzuwandeln.

Was Sie in jedem Fall unterlassen sollten, ist schlecht über Ihren aktuellen Arbeitgeber zu reden. Das gilt nicht nur für die Jobsuche während der Elternzeit, sondern generell.

Die Entscheidung ist gefallen: Sie haben einen neuen Arbeitgeber in der Elternzeit gefunden

Waren Vorstellungsgespräch und Probearbeiten (falls es stattgefunden hat) erfolgreich, werden Sie bald den neuen Arbeitsvertrag in den Händen halten.

Nun heißt es also, sich von dem alten Arbeitgeber zu trennen. Und bei einer Kündigung zum Ende der Elternzeit müssen Sie dabei ganz gründlich auf die Kündigungsfrist achten, damit beide Arbeitsverhältnisse nicht kollidieren. Kündigungen zum Ende der Elternzeit werden nämlich in der Regel erst nach drei Monaten gültig. Anders ist es bei einer Kündigung, wenn die Elternzeit noch läuft: Dort gelten die im Arbeitsvertrag vereinbarten Fristen. Schauen Sie also unbedingt noch einmal genau nach, bevor Sie den neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen, bevor es noch zu Problemen mit dem neuen Arbeitgeber kommt.

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