Magazin / Bewerbung / Der Probearbeitstag: Kennenlernen mit klaren Regeln

Der Probearbeitstag: Kennenlernen mit klaren Regeln

Das Vorstellungsgespräch lief gut, die Qualifikationen stimmen – doch passt ein Bewerber auch wirklich ins Unternehmen und in das zukünftige Team? Ein Probearbeitstag ist eine gute Gelegenheit für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, herauszufinden, ob die Chemie stimmt und ob die Anforderungen, Tätigkeiten und Kenntnisse dem entsprechen, was besprochen war. Scheinbar eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Doch es gibt nicht nur aus rechtlicher Sicht einiges zu beachten – auch inhaltlich sollten Sie sich auf einen Probearbeitstag intensiv vorbereiten.

Was bedeutet eigentlich Probearbeit?

Eine wichtige Begriffsklärung vorab: Probearbeit ist nicht gleich Probezeit. Die Probearbeit dient dazu, beiden Seiten einen Eindruck zu verschaffen, ob das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Kandidat auch in der Praxis tragfähig ist. Es besteht aber noch kein gültiges Arbeitsverhältnis. Stattdessen spricht man von einem Einfühlungsverhältnis. Das Probearbeiten ermöglich beiden Parteien ein besseres Kennenlernen: Der Arbeitnehmer bekommt einen praktischen Einblick in seine potenzielle Stelle und lernt die Kollegen und Vorgesetzten kennen, der Arbeitgeber kann die Qualifikationen des Bewerbers auf den Prüfstand stellen.

Der Probearbeitstag: Rechtliche Aspekte

Wenn Sie als Kandidat zu einem Probetag eingeladen werden, oder Sie als Arbeitgeber einen Bewerber zur Probe arbeiten lassen möchten, gilt es einige Dinge zu beachten. Gute Vorbereitung ist in diesem Fall – wie so oft – elementar. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

Wie lange darf Probearbeiten dauern?

Es gibt gemäß Arbeitsrecht keine exakte Dauer, die beim Probearbeiten einzuhalten ist. Allerdings empfiehlt es sich, einen Zeitraum von einer Woche nicht zu überschreiten. Andernfalls kann es sein, dass ungewollt ein Arbeitsverhältnis entsteht. Meist beschränkt sich ein Probearbeitstag tatsächlich auf einen einzelnen Tag – bei komplexeren Arbeitsfeldern möglicherweise auch zwei oder drei Tage. Übrigens: Falls Sie derzeit Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie Probearbeit beim Jobcenter anmelden.

Bin ich während des Probearbeitstags versichert?

Jein. Da die Probearbeit kein reguläres Arbeitsverhältnis darstellt und kein Vertrag besteht, ist der Bewerber nicht sozialversicherungspflichtig, und auch die Unfallversicherung des Unternehmens greift hier nicht. Bei einer Vermittlung durch das Jobcenter der Arbeitsagentur ist diese für den Versicherungsschutz zuständig. In allen anderen Fällen kommt die private Haftpflichtversicherung des Kandidaten zum Tragen. Diese haftet für im Zuge des Probearbeitens eventuell entstehende Sach- oder Personenschäden.

Muss Probearbeit bezahlt werden?

Nein. Da kein gültiges Arbeitsverhältnis besteht, gibt es auch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung. Der Arbeitgeber kann auf freiwilliger Basis allerdings eine Aufwandsentschädigung zahlen. Dann sollte allerdings in einer Vereinbarung schriftlich festgehalten werden, dass es sich dabei nicht um eine Vergütung für geleistete Arbeit handelt.

Ist Probearbeiten im Urlaub erlaubt?

Grundsätzlich gilt, dass der Urlaub der Erholung des Arbeitnehmers dienen soll – und nicht, um bei einem anderen Arbeitgeber einen Schnuppertag einzulegen. Ist die anvisierte Firma sogar ein Konkurrent Ihres bisherigen Arbeitgebers? Dann verstößt ein Probearbeitstag möglicherweise zusätzlich gegen Ihren bisherigen Arbeitsvertrag und kann einen Kündigungsgrund darstellen. Eine Ausnahme gibt es bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Hier greift § 629 BGB. Dieser besagt, dass ein befristet angestellter Arbeitnehmer für ein Bewerbungsgespräch oder Probearbeit freigestellt werden muss.

Risiko Missbrauch: Die Grenze zwischen Probearbeit und Arbeitsverhältnis

Für ein Einfühlungsverhältnis ohne gegenseitige Verpflichtungen gibt es klare Grenzen. Werden diese vom Arbeitgeber überschritten, kann die Probearbeitszeit schnell als Arbeitsverhältnis gedeutet werden. Wird dies in einem eventuellen Rechtsstreit nachgewiesen, muss der Arbeitgeber die geleistete Arbeitsleistung entlohnen. Anzeichen für ein solches Überschreiten des Probearbeits-Zwecks wären:

  • Der Kandidat muss zu bestimmen Arbeitszeiten und an einem bestimmten Arbeitsort kommen
  • Dort soll der Bewerber konkrete, ihm vom Vorgesetzten aufgetragene Tätigkeiten erledigen – ähnlich wie die übrigen Angestellten
  • Die Probearbeit dauert länger als nur zwei, drei Tage
  • Der Kandidat muss Dienstkleidung tragen
  • Der Bewerber erwirtschaftet Gewinn für das Unternehmen oder übernimmt Verkaufsgespräche
  • Es wurde eine Vergütung vereinbart

Muss ich als Arbeitgeber Probearbeiten anmelden?

Nein. Beim Finanzamt und der Sozialversicherung müssen nur Mitarbeiter, die Lohn erhalten, gemeldet werden. Bei Probearbeitern ohne Arbeitsvertrag ist der Arbeitgeber hierzu nicht verpflichtet.

Probearbeitstag: Tipps für Arbeitgeber und Bewerber

  • Ein Probearbeitstag soll dem Bewerber die Chance geben, sich in ein Unternehmen und seine Kultur einzufühlen. Für den Chef ist es die Möglichkeit, die Persönlichkeit und das Verhalten eines Kandidaten Damit dies gut funktionieren kann, sollten beide Parteien sich vorbereiten. Der Bewerber, indem er sich mit dem Unternehmen bestmöglich vertraut macht, den Probetag von anderen Terminen freihält und am zu beschnuppernden Arbeitsplatz Interesse und Engagement beweist. Der Arbeitgeber, indem er einen konkreten Ansprechpartner benennt, einen Arbeitsplatz bereitstellt und sich überlegt, welche Prozesse und Tätigkeiten der Kandidat kennenlernen sollte, um einen sinnvollen Eindruck von seinen Aufgaben und dem Team zu erhalten.
  • Unbedingt empfehlenswert ist eine schriftliche Vereinbarung mit Ort, Zeitraum und Ansprechpartner sowie den Vermerken, dass kein Lohn gezahlt wird, der Bewerber nicht zu einer Arbeitsleistung verpflichtet ist und dass beide Parteien die Probearbeitszeit jederzeit mündlich beenden können.
  • Der Arbeitgeber sollte sich nach dem Probearbeitstag mit seinem Team besprechen: Sind Soft Skills vorhanden? Welche positiven oder negativen Aspekte sind aufgefallen? Stimmt die Fachkompetenz? Und auch der Bewerber sollte sich die Zeit nehmen, zu reflektieren. Wie wirkten die Kollegen? Sind die Aufgaben das, was ich erwartet habe? Kann ich mir vorstellen, länger in diesem Unternehmen zu arbeiten?
  • Im Falle einer Absage gilt für beide Seiten: Antworten Sie zeitnah, seien Sie professionell und seien Sie empathisch. Schließlich haben sich beide Seiten Zeit genommen. Und Sie wissen ja: Man sieht sich immer zweimal im Leben…

Bekomme ich eine Rückmeldung nach dem Probearbeiten?

Nach der Probearbeit fragen Sie sich vermutlich, wie es nun weitergeht. In aller Regel laden Unternehmen mehrere Bewerber zum Probearbeiten ein. Es kann also mitunter ein paar Tage dauern, bis Sie eine Rückmeldung bekommen. Meist bietet es sich an, schon am Probearbeitstag zu besprechen, bis wann mit Feedback zu rechnen ist. Ansonsten gilt die goldene Regel: Nicht am nächsten Tag anrufen, aber nach einer Woche ruhig mal nachfassen.

Erfolgreicher (Wieder)Einstieg ins Berufsleben mit HIT Personal

Als moderner Personaldienstleister mit jahrelanger Erfahrung helfen wir Ihnen gerne, Ihren Probearbeitstag erfolgreich zu gestalten und vielleicht sogar zum ersten Tag im neuen Job zu machen. HIT Personal begleitet Sie während des gesamten Bewerbungsprozesses und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

 

* alle Begriffe wie „Arbeitnehmer, Kollegen, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc.“ werden aus Gründen der besseren Lesbarkeit für alle Beschäftigten weiblichen, männlichen und diversen Geschlechts verwendet.

Freunden empfehlen
War dieser Artikel hilfreich?
JaNein