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Ruhestand: Vorbereitungen und Planung für die Rente

Ruhestand – einige Arbeitnehmer können es kaum erwarten, bis es bei ihnen so weit ist. Andere dagegen fürchten sich fast schon etwas davor, nicht mehr jeden Morgen den Weg zur Arbeit antreten zu können. Beide Gruppen von Arbeitnehmern sollten sich auf ihren Ruhestand vorbereiten. Denn nur so lässt er sich komplett genießen. Wir haben ein paar Tipps gesammelt, wie der Übergang in der Ruhestand reibungsloser verlaufen kann. Plus: Eine Übersicht zu den Möglichkeiten der Frührente. 

Ruhestand: Wann ist es soweit?

 

Ruhestand hat viele Namen. Man nennt die Phase nach dem Erwerbsleben von Personen auch Renteneintritt, Rente oder Pension. Letzteres jedoch nur, sofern der Beschäftigte während seines Berufslebens als Beamter gearbeitet hat.

 

Personen gelten auch dann noch als Rentner oder Ruheständler, wenn sie sich mit einem Nebenjob ihre Rente ein wenig aufbessern wollen. Bis zu einem Betrag von 6.300 Euro pro Jahr dürfen Rentner auch im Ruhestand verdienen, ohne dass der Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet werden würde. 

 

Der Zeitpunkt, zu dem der Ruhestand beginnt, hängt vom Geburtsjahr und der Dauer der Erwerbstätigkeit ab. Seit 2012 müssen Arbeitnehmer immer länger arbeiten. Das Rentenalter, das man auch als Regelaltersgrenze bezeichnet, wird seit diesem Jahr immer weiter angehoben. Mit der Folge, dass zukünftige Jahrgänge bis 67 Jahre arbeiten müssen, bevor sie in den Ruhestand gehen können. Jahrgänge, die vor 1947 geboren wurden, konnten noch mit 65 Jahren in Rente gehen.

 

Abschlagsfreie Frührente: Dann ist sie möglich

 

Jedoch gilt diese Regel nicht für alle Beschäftigten. Je nach individuellen Voraussetzungen gibt es auch die Möglichkeit, vor dem 67. Lebensjahr in Rente zu gehen. Diese beiden Optionen existieren aktuell:

 

1. Mit Abschlägen in den Ruhestand: Frührente mit Abschlägen

Wer mindestens 35 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann nach 35 Arbeitsjahren in Rente gehen. Sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein bedeutet, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber unter anderem Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. 

 

Allerdings sollten langjährig Versicherte, so nennt man Arbeitnehmer, die mindestens 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung vorweisen können, etwas beachten: Nach 35 Jahren können sie zwar in Frührente gehen, sie müssen jedoch Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen. Aktuell sind das pro Monat 0,3 Prozent und maximal 14,4 Prozent. Das ist kein Pappenstiel. Vor allem auch dann nicht, wenn man noch einen weiteren finanziellen Nachteil bedenkt: Wer einige Jahre vor der Regelaltersgrenze in Ruhestand geht, zahlt weniger in die Rentenversicherung ein. Auch das hat Auswirkungen auf die spätere Höhe der Rente. Denn damit erwerben Arbeitnehmer weniger Rentenpunkte und haben damit im Ruhestand eine geringere Rente. Zusammen mit den maximal 14,4 Prozent Abschlägen verzichten Rentner unter Umständen auf eine beachtliche Menge Geld. Dieser Schritt will also gut durchdacht sein. 

 

2. Abschlagsfrei in den Ruhestand nach mindestens 45 Beitragsjahren

 

Neben den langjährig Versicherten gibt es für die Deutsche Rentenversicherung noch die sogenannten besonders langjährig Versicherten. Das sind Personen, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Dieser Personenkreis kann ganz ohne Abschläge schon bevor sie die Regelaltersgrenze erreichen, in den Ruhestand gehen. Wann der Zeitpunkt für den Ruhestand gekommen ist, hängt wiederum vom Geburtsjahrgang ab. In folgender Übersicht können Sie nachschauen, wann Sie theoretisch ohne Abschläge in Ruhestand gehen könnten:

 

 

Jahr der Geburt

Möglichkeit für Ruhestand

Zeitpunkt

1957

63 Jahre10 Monate

November 2020 – November 2021

1958

64 Jahre

Januar 2022 – Januar 2023

1959

64 Jahre 2 Monate

März 2023 – März 2024

1960

64 Jahre 4 Monate

Mai 2024 – Mai 2025

1961

64 Jahre 6 Monate

Juli 2025 – Juli 2026

1962

64 Jahre 8 Monate

September 2026 – September 2027

1963

64 Jahre 10 Monate

November 2027 –  November 2028

1964

65 Jahre

Januar 2029 – Januar 2030

ab 1965

65 Jahre

Möglichkeit für Ruhestand ab dem Jahr 2030. Arbeitnehmer muss dazu 65 Jahre alt sein. 

 

Endlich Ruhestand und trotzdem unzufrieden?

 

Die formalen Voraussetzungen sind geklärt und der Arbeitnehmer endlich im Ruhestand. Oder doch nicht? Bei einigen zeigt sich nämlich nach einiger Zeit im Ruhestand eine beachtliche Unzufriedenheit. Diese Unzufriedenheit führt im schlimmsten Fall sogar direkt in eine Depression. 

 

Für dieses Phänomen gibt es sogar eine wissenschaftliche Bezeichnung. Man spricht vom Empty-Desk-Syndrom. Erstmal beschrieben hat das der Psychologe Otto L. Quadbeck. Der sich übrigens selbst nicht so richtig im seinem Ruhestand anfreunden konnte. Quadbeck, der nach seinem VWL-Studium bei einer Bank arbeitetet, studierte nämlich erst in seinem Ruhestand Psychologie und beschäftigte sich mit dem Empty-Desk-Syndrom.

 

Dieses Phänomen beschreibt unter anderem die Symptome, die ehemalige Arbeitnehmer zeigen, wenn sie sich nach vielen Jahren der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand verabschieden. Die Gründe für die Unzufriedenheit können ganz unterschiedlicher Natur sein. Einige Beschäftigte kommen nur schlecht damit zurecht, dass ihnen im Ruhestand die Struktur des ehemaligen Arbeitstages fehlt. Statt zu einer bestimmten Zeit morgens aufstehen zu müssen und zur Arbeit zu gehen, können sie den Tag so planen, wie sie möchten. Für einige Menschen, die neu im Ruhestand sind, kann diese Umstellung zu viel sein. 

 

Wenn sich bei Ihnen einige und mehrere der folgenden Symptome zeigen, könnten auch Sie vom Empty-Desk-Syndrom betroffen sein:

 

  • Innere Unruhe
  • Langeweile 
  • Selbstzweifel
  • Schlafprobleme
  • Rückenschmerzen

 

bis hin zu:

 

  • Alkoholismus
  • Essstörungen
  • Depressionen
  • Selbstmordgedanken 

 

Den Ruhestand genießen

 

Um es erst gar nicht zu den wirklich krassen Symptomen des Empty-Desk-Syndroms kommen zu lassen, können sich Arbeitnehmer auf ihren Ruhestand vorbereiten:

 

  1. Auszeit planen: Einigen Menschen, die sich neu im Ruhestand befinden, hilft ein Tapetenwechsel. Wenn möglich, sollten Sie daher mit einem Urlaub, auch wenn er nur übers Wochenende geht, in den Ruhestand starten. So haben Sie Gelegenheit, sich fernab vom Alltag Gedanken darüber zu machen, wie Sie ihren Ruhestand gestalten wollen. Vielleicht fällt Ihnen auch schon etwas ein, wie Sie die neu gewonnen Freizeit sinnvoll nutzen können. Das führt auch schon zum nächsten Punkt.
  2. Beschäftigung finden: Wenn möglich, sollten Sie so schnell wie möglich einen Ersatz für ihre Tätigkeit bei ihrem Arbeitgeber suchen. Viele ehemalige Personen langweilen sich oder entwickeln gar die schlimmeren Symptome des Empty-Desk-Syndroms, weil sie nichts mit ihrer Zeit anzufangen wissen. Dabei gibt es so viel zu tun! Beginnen Sie zum Beispiel endlich mit der Sportart, die Sie schon immer machen wollen, schreiben Sie sich für einen Sprachkurs ein oder verbringen Sie einfach mehr Zeit mit ihren Enkelkindern. Wofür Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, dass Sie einen Ausgleich für ihren Arbeitstag finden. Zumindest so lange, bis Sie sich daran gewöhnt haben, dass Sie nun im Ruhestand sind. 
  3. Know-how weitergeben: Für Menschen, die sich gar nicht von ihrem Job verabschieden können, gibt es noch eine weitere Option: Sie können ihr Wissen unentgeltlich weitergeben. Viele Arbeitgeber freuen sich, wenn ehemalige Beschäftigte junge Kollegen coachen und ihnen zeigen, wie sie die Aufgaben im Job am besten bewältigen. Wo das nicht geht, können ehemalige Beschäftigte ihren Ruhestand auch dafür nutzen, Kurse an einer Volkshochschule oder in Schulen kostenlose Hausaufgabenbetreuung anzubieten.

 

Bildnachweis: Day Of Victory Studio by shutterstock

 

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