
Überlassungshöchstdauer für Zeitarbeitnehmer (Petition)
Am ersten April 2017 sind verschiedene Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten. 18 Monate später, also am 30. September 2018, war erstmals die neue Grenze für die Überlassungshöchstdauer erreicht.
Neureglung für Zeitarbeit
Zeitarbeiter dürfen nach der Neuregelung nur noch anderthalb Jahre im Entleiherbetrieb arbeiten, danach müssen sie übernommen werden oder den Betrieb wechseln. Was eigentlich als Maßnahme für eine höhere Übernahmequote in reguläre Beschäftigungsverhältnisse geplant war, hat einige Nachteile für die Beschäftigten in der Zeitarbeit. Spätestens nach 18 Monaten müssen sie nun den Betrieb verlassen und auf einen neuen Einsatz hoffen. Ein neuer Einsatz bedeutet aber auch eine erneute Einarbeitung in veränderte Arbeitsabläufe und eine neue Integration in die bestehende Belegschaft. Aber nicht nur das: Zeitarbeiter, die den alten Einsatz verlassen, können nicht mehr von Branchenzuschlägen profitieren, die sie sich im Entleiherbetrieb erarbeitet haben. Denn im neuen Unternehmen starten sie wieder ganz von vorne.
Weniger Planungssicherheit für Zeitarbeitnehmer
Die Begrenzung der Überlassungshöchstdauer bedeutet daneben aber auch weniger Planungssicherheit für Zeitarbeitnehmer. Nach spätestens 18 Monaten im Betrieb ist der Einsatz beendet, was danach kommt, entscheidet sich meist erst sehr kurzfristig. Somit zeigt sich als weiterer Effekt der Neuregelung ein Anstieg befristeter Arbeitsverträge, denn auch die Personaldienstleister können schlechter und weniger langfristig planen.
Der Betriebsrat von Randstad hat daher eine Petition in den Bundestag eingebracht, um diesen Zustand zu beenden. Ziel ist die Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer und damit geregeltere und längerfristige Einsätze im Entleiherbetrieb. Damit Entleiher und Zeitarbeitnehmer wieder über die Dauer der Einsätze selbst entscheiden können und von einer erfolgreichen Einarbeitung, Weiterbildung und Qualifizierung profitieren können und die Arbeitnehmer wieder langfristig in den Genuss von branchenspezifischen Zuschlägen kommen.
Hier haben Sie die Möglichkeit ihre Stimme zur Petition abzugeben:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_09/_11/Petition_83888.mitzeichnen.html