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Vaterschaftsurlaub: Das sollten Väter wissen

Männer, die in Deutschland arbeiten und Vater werden, können für eine gewisse Zeit beruflich aussetzen und sich um ihr Kind kümmern. Leider nutzen immer noch relativ wenig Männer die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber geschaffen hat. Folgende Optionen haben sie aber beispielsweise….

Vaterschaftsurlaub oder Elternzeit: Was ist richtig?

Mit dem Begriff Vaterschaftsurlaub ist in aller Regel gemeint, dass der Vater des Kindes nach der Geburt eine berufliche Auszeit nimmt, also in Elternzeit geht. Ein anderer, häufig benutzter Ausdruck ist der Erziehungsurlaub.

Noch immer sind in Deutschland in diesem Fall die sogenannten Papa-Monate das gängigste Modell. Dabei macht der Vater zwei Monate Elternzeit, während die Mutter zwölf Monate lang Zuhause bleibt und das Kind betreut.

Das kommt daher, dass man mit dieser Aufteilung die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten kann. Allerdings zeigen aktuelle Zahlen, dass nur ungefähr ein Drittel der Männer, die Vater werden, überhaupt Elternzeit in Anspruch nehmen.

Noch seltener bleiben Männer länger als zwei Monate der Arbeit fern. Wie selten, zeigte im März dieses Jahres eine Preisverleihung: Daniel Eich, Vater von drei Kindern und mit einer Astronautin verheiratet, bekam einen mit 5.000 Euro dotierten Preis. Und zwar dafür, dass er ein Jahr in Elternzeit geht, während seine Frau ins All fliegt. Fraglich, ob umgekehrt seine Ehefrau ebenfalls einen Preis bekommen hätte, wenn sie auf die Kinder aufgepasst und dafür im Beruf pausiert hätte.

Umso wichtiger, dass Väter darüber Bescheid wissen, welche Rechte sie haben, wenn sie Elternzeit beantragen möchten. Aus diesem Grund gibt es von uns eine kurze Übersicht und ein paar Tipps:

 

Wann habe ich Anspruch auf Elternzeit?

Grundsätzlich gilt, dass Männer und Frauen, die Eltern werden, Anspruch auf Elternzeit haben. Das ist auch unabhängig davon, in welchem Arbeitsverhältnis sie vor der Geburt des Kindes standen.

Daher können auch Arbeitnehmer Elternzeit beantragen, die

  • in Teilzeit arbeiten
  • einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen
  • einen befristeten Arbeitsvertrag haben
  • sich in einer Ausbildung/Umschulung/Fortbildung befinden
  • in Heimarbeit beschäftigt werden

Allerdings sollten Arbeitnehmer, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen darauf achten, dass dieses sich nicht automatisch um die Dauer der Elternzeit verlängert. Meist enden diese Arbeitsverträge mit dem Datum, das im Vertrag angegeben ist. Unter Umständen kann jedoch durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine Verlängerung möglich sein. Das hängt von dem konkreten Fall ab.

 

Wann muss ich Elternzeit beantragen?

Spätestens sieben Wochen bevor Vater oder Mutter in Elternzeit gehen wollen, müssen sie ihren Arbeitgeber informieren – und zwar schriftlich. In Ausnahmefällen, wie beispielsweise einer Frühgeburt oder im Falle einer Adoption gelten meist kürzere Fristen. Das kommt daher, dass die Eltern in diesen Fällen den genauen Termin nicht kennen.

In aller Regel hat es sich bewährt, wenn Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihren Arbeitgeber über die geplante Elternzeit informieren. Im Falle der Mutter ist das meist einfacher, da sie ohnehin die Schwangerschaft mitteilt und sechs Wochen vor der Geburt des Kindes wegen des Mutterschutzes nicht mehr arbeitet.

Väter, die Vaterschaftsurlaub planen, sollten so früh wie möglich den Arbeitgeber informieren. So kann dieser eine Vertretung für die Elternzeit suchen. Auch der Arbeitnehmer kann sich frühzeitig darum kümmern, seine Aufgaben so aufzubereiten, dass die Vertretung einen leichten Einstieg hat.

Was Sie als Arbeitnehmer nicht vergessen sollten: Wenn Sie nach Ihrer Elternzeit wieder in den Betrieb zurückkehren möchten, ist ein offener Umgang mit Ihrer Abwesenheit die beste Option. So stoßen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht vor den Kopf und lassen auch die Kollegen nicht hängen, die im Zweifel Ihre Arbeit mit übernehmen müssen. Das trägt dazu bei, dass der Wiedereinstieg nach Ihrer Abwesenheit leichter gelingt.

 

Wie kann ich Elternzeit beantragen?

Manchmal kommt es vor, dass Arbeitnehmer länger zuhause bleiben möchten. Beispielsweise dann, wenn sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden. Wenn dann die Elternzeit endet, bevor das Kind sicher betreut ist, ist die Not groß. In diesem Fall könnte die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs ein Ausweg aus der Misere sein.

Allerdings gilt in diesem Fall, dass der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, eine erneute Elternzeit direkt im Anschluss an den ersten Erziehungsurlaub zu genehmigen. Wenn er das möchte, spricht natürlich nichts dagegen. Arbeitnehmer sollten jedoch wissen, dass sie keinen Rechtsanspruch auf einer Verlängerung der Elternzeit haben.

In diesem Zusammenhang sollten Sie den Begriff des sogenannten Bindungszeitraums schon einmal gehört haben. Dieser besagt, dass Sie bei Beginn der Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes verbindlich festlegen, wann Sie innerhalb der nächsten beiden Jahre eine Auszeit vom Job nehmen möchten.

Sollten Sie dagegen planen, die Elternzeit zu verkürzen, weil Sie wieder arbeiten möchten oder müssen, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Die Verkürzung können Sie ebenfalls in einem formlosen Schreiben beantragen. Ihr Arbeitgeber hat dabei vier Wochen Zeit, den Antrag abzulehnen – sofern er das möchte. Das kann er übrigens nur dann, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, die dagegensprechen, dass Sie früher als geplant aus der Elternzeit zurückkehren.

 

Darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Falls Sie planen, die Elternzeit frühzeitig zu beenden, weil Sie Geld verdienen müssen, haben Sie noch eine weitere Option: Sie können während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.

Wenn Sie schon vor Beginn der Elternzeit in Teilzeit tätig waren und pro Woche höchstens 30 Stunden gearbeitet haben, können Sie das während Ihrer Elternzeit fortführen. Ist schon bei dem Antrag der Elternzeit absehbar, dass Sie noch während Ihres regulären Erziehungsurlaubs wieder in Teilzeit starten möchten, sollten Sie das im Antrag angeben. So hat der Arbeitgeber keine andere Wahl als zuzustimmen, dass Sie auch während des Vaterschaftsurlaubs in Teilzeit arbeiten dürfen.

Übrigens müssen Sie dazu nicht in vollem Umfang an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Gehen wir von 30 Stunden aus, die Sie vor Beginn der Elternzeit gearbeitet haben, können Sie diese reduzieren und beispielsweise nur noch 15 oder 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie Ihr Vorhaben zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit einreichen, wird Ihr Arbeitgeber nicht viel dagegen einwenden können.

Etwas anders gelagert ist der Fall, wenn Sie erst während der Elternzeit den Entschluss fassen, noch während des Erziehungsurlaubs wieder in Teilzeit zu arbeiten. Dann ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, Ihr Ansinnen zu genehmigen. Er kann es aber natürlich, wenn er möchte.

Unser Tipp: Wie sich Ihre Elternzeit im konkreten Fall gestaltet, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Größe des Unternehmens und betriebliche Gründe spielen dabei eine Rolle, was Ihr Arbeitgeber genehmigen kann und muss. Wenn Sie daran interessiert sind, nach der Elternzeit wieder zu Ihrem Arbeitgeber zurückzukehren, hat sich ein offener und wertschätzender Umgang miteinander bewährt. Wenn beide Seite kompromissbereit sind und nicht nur auf Vorschriften beharren, ist das der beste Weg um das Arbeitsverhältnis bestmöglich weiterzuführen.

 

 

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