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Vertrauensarbeitszeit: Worauf Sie als Arbeitnehmer achten sollten

Die Vertrauensarbeitszeit gibt Arbeitnehmern viele Freiräume bei ihrer täglichen Arbeit: Im Kern besagt dieses Arbeitszeitmodell, dass Arbeitnehmer arbeiten können, wann sie möchten. Dem Arbeitgeber kommt es bei der Vertrauensarbeitszeit darauf an, dass die Arbeit erledigt wird. Wann der Arbeitnehmer das macht, ist zunächst zweitrangig. Das Ergebnis zählt. Trotzdem gibt es auch bei der Vertrauensarbeitszeit Recht und Pflichten, an die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber halten müssen. Hier erfahren Sie, welche das sind.

Wie ist die Vertrauensarbeitszeit definiert, wie wird sie kontrolliert?

Wichtig vorab: Es gibt keine Rechtsvorschrift, in der der Begriff der Vertrauensarbeitszeit definiert wäre. In der Praxis (also im Berufsalltag) versteht man unter Vertrauensarbeitszeit jedoch ein Arbeitszeitmodell, bei dem sich jeder Arbeitnehmer eigenverantwortlich um seine Arbeitsleistung und Arbeitszeiten kümmert.

Das bedeutet aber nicht, dass die Vertrauensarbeitszeit die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes außer Kraft setzt. Dessen Einhaltung ist verpflichtend. Eine maximale Arbeitszeit von täglich acht Stunden (eine kurzzeitige Erhöhung auf zehn Stunden täglich ist dabei erlaubt) und die Ruhezeit von elf Stunden müssen vom Arbeitnehmer eingehalten werden. Ebenso muss er darauf achten, regelmäßig Pausen einzulegen, um seine Arbeitskraft zu erhalten. Sobald die tägliche Arbeitszeit die 8-Stunden-Marke überschreitet, sind laut § 16 des Arbeitszeitgesetzes die zusätzlichen Stunden vom Arbeitgeber aufzuzeichnen. Diese Regelungen sind ggf. von einem Betriebsrat zusätzlich zu kontrollieren, um Nachteile für die Beschäftigten zu vermeiden.

De Arbeitgeber ist also verpflichtet zu überprüfen, dass sich der Mitarbeiter an das Arbeitszeitgesetz und die Regelungen zu Überstunden hält.

 

Wie werden Überstunden kontrolliert?

Tatsächlich arbeiten Beschäftigte in der Vertrauensarbeitszeit oft mehr und länger als bei festen Arbeitszeiten. Bei der Kontrolle der Überstunden, ist der Chef beziehungsweise der Vorgesetzte gefragt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die tatsächlich geleistete Arbeit genau erfasst wird, also auch eventuelle Überstunden, die der Arbeitnehmer geleistet hat. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 767/13) können auch bei Vertrauensarbeitszeit Arbeitszeitkonten geführt und Überstunden abgegolten werden.

Nach einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 besteht zudem seit 2022 in Deutschland auch bei Vertrauensarbeitszeit eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und damit zur Kontrolle.

 

Welche Modelle von Vertrauensarbeitszeit gibt es? 

Für die Umsetzung der Vertrauensarbeitszeit gibt es verschiedene Arbeitszeitmodelle:

  • Die Kernarbeitszeit
    Eine weit verbreitete Variante der Vertrauensarbeitszeit ist die sogenannte Kernarbeitszeit. In diesem festgelegten Zeitraume müssen alle Beschäftigten erreichbar oder im Büro sein.
  • Das Homeoffice
    Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist das Homeoffice zu einem besonders beliebten und modernen Vertrauensarbeitszeit-Modell geworden, bei dem der Mitarbeiter besonders viel Freiraum zur Gestaltung seiner täglichen Arbeitszeit bekommt.
  • Feste Termine mit Anwesenheitspflicht
    Ähnlich viel Vertrauen und Freiräume schenkt der Arbeitgeber seinen Angestellten mit der Vorgabe, nur bei wichtigen Terminen zwingend anwesend sein zu müssen. Das können sowohl Kundenmeetings als auch interne Besprechungen sein Die restliche Arbeitszeit kann vom Arbeitnehmer frei eingeteilt werden.
  • Individuelle Absprachen und Abteilungs-Regelungen
    Selbstverständlich gibt es auch immer die Option, eine individuelle oder abteilungsabhängige Anwesenheitspflicht im Arbeitsvertrag festzulegen. Vor allem für Arbeitnehmer mit Kindern kann dies eine enorme Erleichterung für die Umsetzung der Work-Life-Balance sein. In anderen Fällen macht es Sinn, relevante Abteilungen zu bestimmten Zeiten verpflichtend erreichbar zu machen, in denen beispielsweise der Kunde normalerweise anruft. Bei solchen individuellen oder maßgeschneiderten Regelungen liegt es an beiden Vertragsparteien, die bestmögliche Regelung zu finden.

 

Welche Vorteile bietet die Vertrauensarbeitszeit den Beschäftigten?

  • Freie Zeiteinteilung
    Die Vertrauensarbeitszeit hat für Arbeitnehmer den großen Vorteil, dass sie sich ihre Arbeitszeit weitgehend frei einteilen können. Ob sie nun morgens um acht oder erst um elf Uhr mit der Arbeit loslegen, bleibt ihnen überlassen. Wie schon erwähnt, ist dieses Modell insbesondere für Arbeitnehmer mit Familie eine enorme Erleichterung beim Koordinieren von Arbeitszeit und Familienleben.
  • Freiräume lassen sich erarbeiten
    Ein weiterer Pluspunkt der Vertrauensarbeitszeit: Der Arbeitgeber legt bei dieser Regelung fest, welcher Workload in einer Woche oder gar in einem kompletten Arbeitsmonat erbracht werden muss. So können die Beschäftigten vorarbeiten, um sich einen (oder gleich mehrere) zusätzliche freie Tage zu „erwirtschaften“. Gerade für Familien mit kleinen Kindern oder Mitarbeiter, die spontan einen Kurztrip über ein verlängertes Wochenende planen, ist dieses Arbeitszeitmodell ein echter Segen.

 

Welche Vorteile hat der Arbeitgeber durch die Vertrauensarbeitszeit?

  • Motivierte Beschäftigte
    Die Vertrauensarbeitszeit bietet selbstverständlich auch dem Arbeitgeber einige Vorteile. So zeigen verschiedene Untersuchungen, dass Beschäftigte, die sich ihre Zeit frei einteilen können, Ihre anfallende Arbeit mit deutlich mehr Elan und Motivation verrichten. Dabei ist es kein Geheimnis, dass motivierte Mitarbeiter in der Regel bessere Arbeit verrichten als ihre Kollegen, die sich an den Arbeitsplatz schleppen müssen.
  • Gesteigerte Attraktivität des Unternehmens
    Ein flexibles Arbeitszeitmodell ist eine gute Möglichkeit, das Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver zu machen. Für viele qualifizierte Fachkräfte und Mitarbeiter ist die Vertrauensarbeitszeit mittlerweile ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des künftigen Arbeitgebers geworden. Auch die eigenen Beschäftigten lassen sich mit diesem Arbeitszeitmodell im Arbeitsvertrag meist leichter längerfristig an das Unternehmen binden. Gerade für die jüngere Generation ist Freizeit und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie häufig mindestens ebenso wichtig wie das Gehalt.

 

Eignet sich die Vertrauensarbeitszeit für alle Branchen?

Nicht alle Arbeitnehmer profitieren von dem Modell Vertrauensarbeitszeit beziehungsweise sind auf andere Arbeitszeitmodelle angewiesen. Beschäftigte in der Produktion beispielsweise sind an feste Schichten gebunden und können nicht nach persönlichem Empfinden arbeiten oder Pause machen. In vielen Branchen musss sich derer Arbeitnehmer an den Zeiten orientieren, die sein Arbeitgeber ihm vorgibt. Auch bei anderen Berufen, bei denen im Team gearbeitet wird oder feste Öffnungszeiten eingehalten werden müssen, ist Vertrauensarbeitszeit nicht möglich. Stellen Sie sich beispielsweise vor, die Kassiererin aus dem Supermarkt würde zur Arbeit erscheinen, wann es ihr gerade passt. Das Arbeitszeitmodell Vertrauensarbeitszeit ist also immer auf seine Machbarkeit zu prüfen, bevor es vom Arbeitnehmer gefordert oder vom Chef eingeführt wird.

 

Was bedeutet das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung für die Vertrauensarbeitszeit?

Im bereits erwähnten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geht es konkret darum, dass künftig alle Arbeitgeber in der EU die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen – und zwar systematisch und korrekt. Insbesondere die Berufe und Branchen, in denen die tägliche Arbeitszeit nicht strikt kontrolliert wird und sich Arbeitnehmer ihre Arbeit relativ frei einteilen können, sind davon betroffen.
Laut EuGH müssen besonders Mitarbeiter im Außendienst oder Homeoffice ihre tatsächlich geleisteten Stunden vollständig erfassen. Zwar besteht auch jetzt schon die Verpflichtung, die Arbeitszeit und vor allem die Überstunden genau aufzuzeichnen. Bei der Vertrauensarbeitszeit übertragen viele Arbeitgeber diese Pflicht aber auf ihre Mitarbeiter und verlassen sich darauf, dass alles seine Richtigkeit hat. Hält man sich an den Wortlaut des neuen Urteils, ist damit jetzt Schluss. Alle Beschäftigten, also auch, die die sich ihre Zeit frei einteilen können, müssen zukünftig ihre geleisteten Stunden genau festhalten. Entsprechende Apps oder andere elektronische Lösungen sind eine komfortable Möglichkeit zur Zeiterfassung. Was man jedoch bedenken sollte: Jede kurze Mail oder Antwort auf ein Telefonat zählt schon dazu und muss künftig nachvollziehbar festgehalten werden.

 

Bitkom e.V.: EuGH-Urteil könnte einigen Beschäftigen schaden

Der Branchenverband Bitkom e.V. weist auf Schwachstelle hin, die der Gesetzgeber ändern sollte: Die Höchstarbeitszeit und die Ruhezeiten. Mitarbeiter, die beispielsweise abends nach 22 Uhr noch eine Mail beantworten, dürfen am nächsten Morgen erst nach 9 Uhr wieder mit der Arbeit beginnen. Das ließe sich aber nur schlecht mit dem Arbeitsalltag in Einklang bringen und sei vor allem für junge Familien eine Einschränkung – so der Branchenverband. Vertreter von Bitkom e.V. plädieren daher dafür, statt täglichen Ruhezeiten eine neue Regelung zu finden, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festlegen. So hätten vor allem Mitarbeiter, die aktuell noch von der Vertrauensarbeitszeit profitieren, weiterhin die Möglichkeit, sich ihren Arbeitstag so einzuteilen, wie es für sie am sinnvollsten ist.

 

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