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Wo sehen Sie sich in 5 Jahren?

Zu einem klassischen Bewerbungsgespräch gehören immer auch einige Standardfragen. Manche sind einfach zu beantworten, bei anderen sollten Sie gut vorbereitet reagieren: Die Frage „Wo sehen Sie sich in 5 Jahren?“ fordert Sie heraus, Ihre Antwort birgt Risiken und Chancen. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie sich individuell auf diese Fragestellung vorbereiten, was Sie unbedingt beachten sollten und was es zu vermeiden gilt. Vorab schon so viel: Bleiben Sie ehrlich und zeigen Sie als Bewerber Interesse am Unternehmen!

Wo sehen Sie sich in 5 Jahren? – was Recruiter damit über Sie herausfinden wollen  

 

Die Frage „Wo sehen Sie sich in 5 Jahren?“ ist ein absoluter Klassiker unter den typischen Fragen eines Bewerbungsgesprächs – allerdings mit deutlich mehr Tragweite als die anderen Standardfragen. So beliebt diese Frage bei Personalern ist, so sehr verunsichert sie viele Bewerber. Warum stellen Recruiter und Personalleiter also diese Frage? Was möchten Sie damit über Sie herausfinden?

Einiges!

Zunächst einmal möchte Ihr potenzieller neuer Arbeitgeber erfahren, ob Sie sich überhaupt Gedanken gemacht haben, Ziele haben und an einer beruflichen Weiterentwicklung interessiert sind. Bewerber mit Motivation und Ehrgeiz gelten als effizient und gewinnbringend.
Zudem ist es für den Personaler wichtig zu klären, ob eine Investition in Sie langfristig lohnt. Er möchte herausfinden, ob das Unternehmen bzw. die Position, für die Sie sich mit Ihrer Bewerbung interessieren für Sie wirklich attraktiv ist oder Sie vielleicht nur nichts Besseres gefunden haben oder Sie unter Umständen lediglich das Gehalt reizt.
Kein Personaler möchte einen Bewerber einstellen, der nach wenigen Monaten mangels Begeisterung und Interesse das Handtuch wirft – und eine neue kostenintensive und aufwendige Bewerbersuche erforderlich macht.

 

Tipps und Strategien für ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch

Wie immer ist eine gute Vorbereitung das das A und O bei jedem Bewerbungsgespräch. Zur Beantwortung der Frage „Wo sehen Sie sich in 5 Jahren?“ sollten Sie sich vor allem intensiv mit dem Unternehmen beschäftigt haben.

  • Verinnerlichen Se die Werte des neuen Arbeitgebers, die Sie meistens auf der Homepage nachlesen können.
  • Prüfen Sie vorab, welche Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung die vakante Position Ihnen vielleicht bietet.
  • Skizzieren Sie mit diesem Wissen während des Vorstellungsgesprächs Ihren Plan der beruflichen Weiterentwicklung im Unternehmen.
  • Seien Sie ehrlich, aber seien Sie auch ehrgeizig und mutig: Bedenken Sie, dass Herausforderungen, die über Ihre routinierten Fähigkeiten hinausgehen, auch immer Potenzial haben, beruflich voranzukommen.
  • Beweisen Sie anhand von Beispielen in Ihrem Lebenslauf, dass Sie auch schon in ihrem bisherigen Berufsleben stets den Ehrgeiz hatten, sich bezüglich Ihrer Fähigkeiten zu verbessern. Auf keinen Fall sollten Sie Ihre Visionen und Wünsche aber als Bedingung formulieren – womöglich haben Sie die Möglichkeiten überschätzt und der Recruiter stellt sie gar nicht erst ein, weil eine Enttäuschung und damit ein Ausscheiden nach wenigen Jahren wahrscheinlich ist.
  • Prüfen Sie unbedingt auch vorab, ob Ihre gewünschte Entwicklung womöglich Kollegen in anderen Positionen infrage stellt oder deren Status beeinträchtigt – das sollte selbstverständlich vermeiden werden!

Im Zweifelsfall drehen Sie den Spieß auch gern einfach um: Fragen Sie offen, welche Chancen sich Ihnen hinsichtlich Ihrer im Bewerbungsgespräch geschilderten Pläne bieten würden.  Damit bekunden Sie Interesse an einer beruflichen Weiterentwicklung, gleichen die Möglichkeiten aber mit dem Unternehmen im direkten Dialog ab.

HIT Personal wünscht Ihnen für Ihr kommendes Vorstellungsgespräch viel Erfolg – und nach dem Lesen dieses Beitrags die nötige Gelassenheit bei der Beantwortung der Frage „Wo sehen Sie sich in 5 Jahren?“.

Um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, verwenden wir im Text nur die männliche Form. Die Ausführungen und Angaben sind aber nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern beziehen sich auf Angehörige beider Geschlechter.

 

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